Aktuelle Informationen zur Vergabe

Die Stipendienbescheide wurden versandt.

Aktuelle Informationen zur Vergabe

Aufgrund der Vielzahl an eingegangen Bewerbungen ist die Prüfung durch die Kommission noch nicht abgeschlossen und es wurden noch keine Bescheide versendet. Sie erhalten die Rückmeldung über den Postweg, wir informieren über die Webseite, sobald diese versendet wurden und bitten bis dahin um Geduld. Die Auszahlung an die Stipendiat*innen wird zum 01.03.2024 rückwirkend erfolgen.

Current Information

Scholarships to be awarded


The application period starts on 23.01.2023 and ends on 19.02.2023.  (Extension of the deadline!)

Information about the application requirements and specifications for the application can be found in the documents below.

The application form (see below) as well as the attached documents are to be sent completely and in one merged PDF document via email to Linda Schneider with "Subject: Scholarship Engagement".

Please make sure that the application is completed in full and that all required supporting documents are attached, otherwise you will be excluded from the selection process.

Each year, the university administration awards scholarships to talented students who have made a special contribution to society. Learn more about the application requirements and guidelines for applying here.

Some of you are distinguished by talent in your studies and also by special achievements in the service of the community. You shape and form society in many ways, assume social responsibility and look beyond your own professional horizons. Examples of this can be your involvement in our university (in committees, in the StuPa, AStA, Fachschaftsrat, etc.), in associations, clubs and initiatives. Some of you are particularly involved in environmental and animal protection, sports, church, or social and cultural activities.


We are able to award three scholarships annually among these individuals. The scholarship funds are made available to us by the "Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses des Landes Rheinland-Pfalz". The scholarships are awarded for one year starting on March 01 of each year.

We are pleased to have the opportunity to appreciate your commitment in this way and look forward to receiving your application.

Erfahrungsberichte

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die in einem Bachelor- oder konsekutiven Masterstudiengang an der Hochschule Kaiserslautern immatrikuliert und ein nicht gebührenfinanziertes Studienangebot wahrnehmen. Sie müssen voraussichtlich noch mindestens zwei Semester in diesem Studiengang an der HS Kaiserslautern eingeschrieben sein werden.

Bewerben können sich deutsche und ausländische Studierende.

Schüler*innen, ein Studium aufnehmen wollen, können sich ebenfalls bewerben. Studienplatzbewerber*innen können den Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibebestätigung nachreichen.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h. ein Stipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine weitere begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhält. BAföG-Leistungen zählt nicht zu der hier genannten materiellen Förderung und steht diesem Stipendium nicht entgegen.

Die Richtlinie der Studienstiftung legt fest, dass Tätigkeiten gegen Entgeld, die nach Art und Umfang nicht der Erreichung des Studienziels dienlich sind, nicht den Förderkriterien entsprechen. Als nicht dienlich wurden Jobs klassifiziert, die einen Minijob überschreiten.

Die Beantragung ist nur mit dem bereitgestellten Formular möglich. Nur bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllte Anträge mit allen geforderten Nachweisen werden von der hochschulinternen Vergabekommission bei der Auswahl berücksichtigt. Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Anträge oder nachgereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind gesammelt in einem PDF Dokument einzureichen.

a) für Studienanfänger*innen - Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung oder - die besondere Qualifikation, die zu einem Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt oder - die Studienleistungen eines ggf. vorausgegangenen Hochschulstudiums

b) für bereits immatrikulierte Studierende - die bisher erbrachten Studienleistungen - für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums

c) zusätzliches Auswahlkriterium für beide Gruppen nach a) und b): besonderes gesellschaftliches Engagement - Engagement an der Hochschule, z.B. Fachschaften, StuPa, AStA, studentische Initiativen und Projekte, sofern diese Tätigkeiten nicht vergütet werden - Engagement außerhalb der Hochschule, z.B. dauerhaftes, ehrenamtliches Engagement und Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Initiativen (eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 50 Euro ist unschädlich)

Find out here about the application requirements and the specifications for the application

Ansprechperson

HSKL

Referentin der Hochschulleitung