Das Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren in Rheinland-Pfalz
Das Berufungsverfahren für Professuren an Hochschulen in Rheinland-Pfalz ist ein mehrstufiges, transparentes Auswahlverfahren, das die Qualität von Forschung und Lehre sicherstellen soll. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Landeshochschulgesetz (HochSchG) sowie hochschulinterne Satzungen und Ordnungen.

Berufungsmanagement, Projekt Pro³ HSKL
- +49 631 3724-2434katharina.feldner(at)hs-kl(dot)de
- Campus Kaiserslautern
- Room F3.038
Ablauf des Berufungsverfahrens:
Ausschreibung der Stelle:
Offene Professuren werden öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung enthält Angaben zu den Anforderungen, Aufgaben und Qualifikationen.Bewerbung:
Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten reichen ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der festgelegten Frist ein. Dazu gehören in der Regel Lebenslauf, Zeugnisse, Publikationsverzeichnis, Nachweise über Lehr- und Forschungserfahrung sowie ggf. ein Lehr- oder Forschungskonzept.Berufungskommission:
Für jede Professur wird eine Berufungskommission gebildet, die sich aus Mitgliedern der Hochschule (Professorenschaft, wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende) zusammensetzt. Sie prüft die eingegangenen Bewerbungen auf Eignung.Auswahlverfahren:
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Diese beinhalten meist einen wissenschaftlichen Vortrag („Probevorlesung“) sowie ein Gespräch mit der Kommission.Erstellung einer Rangliste:
Nach Abschluss der Gespräche erstellt die Kommission eine Liste mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten („Rufliste“), die nach Eignung gereiht ist.Einholung von Gutachten:
Externe Fachgutachten werden eingeholt, um die wissenschaftliche Qualifikation unabhängig zu bewerten.Berufungsvorschlag:
Die Rufliste wird dem zuständigen Gremium (z.B. Senat oder Fachbereichsrat) zur Zustimmung vorgelegt und anschließend an das Präsidium/den Präsidenten weitergeleitet.Ruferteilung:
Der Präsident bzw. die Präsidentin erteilt den „Ruf“ an die erstplatzierte Person auf der Liste – dies ist das offizielle Angebot der Professur.Rufannahme und Verhandlungen:
Die ausgewählte Person kann den Ruf annehmen oder ablehnen; es folgen ggf. Verhandlungen über Ausstattung, Gehalt (Leistungsbezüge) und weitere Rahmenbedingungen.Ernennung:
Nach Annahme des Rufs erfolgt die formale Ernennung zur Professorin/zum Professor durch den Präsidenten/die Präsidentin der Hochschule.