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10331 Ergebnisse:
  • 5731. Schwangerschaft
    Datum: 11.01.2022
    Hochschulinterne Infrastruktur für schwangere und stillende Mütter und Eltern Familie und Beruf in Einklang zu bringen, ist nicht immer ganz einfach. Um bestmöglich auf die Bedürfnisse unserer schwangeren, stillenden Mütter und Eltern einzugehen bietet die Hochschule Kaiserslautern an allen drei Standorten eine entsprechende Infrastruktur. Schwan
  • 5732. Rechte und Pflichten
    Datum: 11.01.2022
    Als schwangere Mitarbeiterin obliegen Sie besonderen Kündigungsschutzfristen. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (bis auf wenige Ausnahmen) unzulässig. Der Kündigungsschutz gilt ebenso bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit unei
  • Rechte und Pflichten Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Mutterschut
  • 5734. Beratungsangebote und Nützliches
    Datum: 10.01.2022
    Link zum Personalrat  (Intranet Login benötigt) Landesamt für Finanzen Für Beschäftigte der Hochschule empfehlen wir Ihnen auch die Webseite des Landesamt für Finanzen zum Einholen wertvoller Informationen. Hier werden bereits einige Fragen zu den Themen Schwangerschaft und Mutterschutz beantwortet. Auch steht ein praktisches Merkblatt für
  • 5735. Finanzen Studium
    Datum: 10.01.2022
    BAföG Informationen rund um das Thema BAföG erhalten Sie auf der Seite Studium/Studienfinanzierung  sowie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung mit Sitz an der RPTU. Hier finden Sie die Sachbearbeiter*innen und die Sprechzeiten des BAfÖg Amts. Für die Studierenden der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Land
  • 5736. Rechtliche Grundlagen
    Datum: 10.01.2022
    Eine übersichtliche Darstellung rund um das Thema Mutterschutz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in dem Leitfaden zum Mutterschutz zusammengestellt. Hier besteht auch die Möglichkeit sich die Informationen vorlesen zu lassen.
  • 5737. Rechtliche Grundlagen
    Datum: 10.01.2022
    Die Hochschule ist gemäß § 26 MuSchG verpflichtet, das Gesetz für die Mitarbeiterinnen zur Einsicht auszulegen, auszuhängen oder elektronisch zugänglich zu machen. Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Mutterschutzgesetzes.
  • Rechtliche Grundlagen Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG finden nun auch auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit gilt das Gesetz neben Cis-Frauen auch für Trans*- und intergeschlechtliche Menschen. Ziel des
  • FAQ Mutterschutz für Vorgesetzte – Hinweise und Regelungen Gesundheitsschutz für Schwangere und Stillende Als vorgesetzte Person haben Sie die Verantwortung den Arbeitsplatz für schwangere Beschäftigte und Studierende so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Elternteil und Kind nicht gefährdet werden. Insbesondere gelten folgende Einschr
  • Prozessablauf: Meldung einer Schwangerschaft Mitarbeiterinnen 1 2 3 4 5 6 7 • Mitarbeiterin: Meldung einer Schwangerschaft über PDF Formular an die zuständige Sachbearbeiter*in der Verwaltung. • Sachbearbeiter*in informiert den/die Vorgesetzte (falls notwendig), die Fachkraft für Arbeitssicherheit (agum@hs-kl.de) und das Landesamt für Finanzen.
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