Feststellungsprüfung (FSP)
Die "Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule" - die sogenannte Feststellungsprüfung - ist die Abschlussprüfung des Studienkollegs, mit der die direkte fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben wird.
Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium an deutschen (Fach-)Hochschulen und Universitäten.
Die Feststellungsprüfung findet zweimal jährlich, am Ende eines jeden Semesters statt.
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Teilnahme an einem Schwerpunktkurs des Studienkollegs (Anwesenheitspflicht beachten)
- oder: Annahme zur externen Feststellungsprüfung
Es besteht die Möglichkeit, die Feststellungsprüfung ein Mal zu wiederholen. Hierfür muss die Aufenthaltserlaubnis auch für das nächste Semester noch gültig sein.
Termine & Ergebnisse
Im Sommersemester:
Juni / Juli
Im Wintersemester:
November / Dezember
Aktuelle Informationen sowie das Merkblatt zur FSP finden Sie unter News
Prüfungsfächer
Kurs | Prüfungsfach | Prüfungsart |
---|---|---|
T/TI | Deutsch | schriftlich & mündlich |
Mathematik und Informatik | schriftlich | |
Physik (Elektrotechnik, Mechanik) | schriftlich | |
W/WW | Deutsch | schriftlich & mündlich |
Mathematik und Informatik | schriftlich | |
Volks- und Betriebswirtschaftslehre | schriftlich |
Befreiung Fach Deutsch
Sie können bis zu Semesterbeginn einen Antrag (im Sekretariat erhältlich) stellen, um sich vom Deutsch-Unterricht und von der Feststellungsprüfung im Prüfungsfach Deutsch befreien zu lassen.
Hierzu benötigen Sie einen der folgenden Nachweise:
- Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2) mit Nachweis der uneingeschränkten sprachlichen Studierfähigkeit oder
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufe II (DSD II) oder
- das Große oder das Kleine Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
- die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts oder
- ein TestDaF-Zertifikat der Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen oder
- ein Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“
Den Antrag auf Befreiung finden Sie unter Downloads
Externe Feststellungsprüfung
Es besteht die Möglichkeit, an der Feststellungsprüfung teilzunehmen, ohne vorher einen Schwerpunktkurs des Studienkollegs besucht zu haben. Zur Zulassung zu dieser externen Feststellungsprüfung ist eine Bewerbung erforderlich.
Nehmen Sie nach der Bewerbung rechtzeitig Kontakt mit denjenigen Lehrkräften auf, die Sie prüfen werden, um sich über die Prüfungsanforderungen der einzelnen Fächer zu informieren.