Stabsstelle Recht

Die Stabsstelle Recht ist der Kanzlerin der Hochschule als Verantwortliche für die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten zugeordnet. Die Stabsstelle übernimmt in juristischen Schwerpunktbereichen beratende Funktion für das Präsidium, die Verwaltung, die Fachbereiche und Gremien einschließlich der Prüfungsausschüsse.

Zu den Aufgabenbereichen der Stabsstelle Recht gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Gestaltung der Satzungen der Hochschule einschließlich der Prüfungsordnungen
  • Prüfungsrechtliche Beratung der betreffenden Organisationseinheiten und Gremien
  • Erstellung von Widerspruchsbescheiden und Vertretung der Hochschule in gerichtlichen Verfahren im Bereich Hochschulzulassung und Prüfungen
  • Erstellen, Prüfen und Anpassen von Verträgen, insbesondere Forschungs- und Entwicklungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Hochschulkooperationen
  • Rechtliche Begleitung von Projekten
  • Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG)

Publikationsorgan für Satzungen und weitere veröffentlichungsbedürftige Dokumente ist der Hochschulanzeiger:

Hochschulanzeiger und Satzungen

Den Mitgliedern der Hochschule ist eine umfassende Darstellung der geltenden Rechtstexte zugänglich:

Intranet Rechtliches