Was muss ich zum Studiengang wissen?

Studienbeginn

Das Masterstudium kann sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester aufgenommen werden. Das Verwaltungssemester im Sommer beginnt immer am 01.03., das Verwaltungssemester im Winter immer am 01.09. jeden Jahres.

Sprachkenntnisse

Alle Pflichtmodule sowie die meisten Wahlpflichtmodule werden in deutscher Sprache angeboten. Sie sind durch deutschsprachige Veranstaltungsnamen gekennzeichnet. Weitere Module werden auf Englisch angeboten. Studierende können den Studiengang also komplett auf Deutsch oder in einer Kombination von Deutsch und Englisch absolvieren.

Hinweis zur Masterarbeit: Jeder Studierende, der eine Masterarbeit in deutscher Sprache schreibt, muss zusätzlich für den Anhang eine „Extended Summary“ mit mindestens 5.000 Wörtern in englischer Sprache verfassen. Umgekehrt muss auch jeder Studierende, der eine englischsprachige Masterarbeit schreibt, eine „Erweiterte Zusammenfassung“ mit mind. 5.000 Wörtern in deutscher Sprache verfassen.

Hinweis für Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Alle Studienbewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen die für ihren Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem B2-Niveau nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) durch ein anerkannten Sprachzertifikat nachweisen. Weitere Information finden Sie in den Zulassungsvoraussetzungen.

Anwendungs- oder forschungsorientiertes Profil

Das Studium ist in der Regel anwendungsorientiert. Sie können das Studium mit forschungsorientiertem Profil abschließen, wenn mehr als 20 ECTS-Punkte in Forschungsmodulen (siehe Studienverlaufsplan) erbracht werden und darüber hinaus die Masterarbeit forschungsorientiert ist. Die Forschungsmodule und die Masterarbeit sollen inhaltlich aufeinander aufsetzen. Das forschungsorientierte Profil wird auf dem Masterzeugnis ausgewiesen. Der Verantwortliche für die Forschungsmodule, Prof. Dr.-Ing. Sven Urschel, berät Sie gerne über die Möglichkeiten.

Flexible Studienmodelle

Das Masterstudium besteht im Vollzeitstudium aus 3 Semestern von je 30 ECTS-Punkten und im Teilzeitstudium aus 7 Semestern von je 10 ECTS-Punkten (mit Ausnahme des Semesters für die Erbringung der Masterarbeit). Ein ECTS-Punkt entspricht einer Arbeitsbelastung von 30 Zeitstunden durch Präsenz- und Selbststudium.

Die Teilzeitstudierenden besuchen die gleichen Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab wie Studierende im Vollzeitstudium. Der Antrag für ein Studium in Teilzeit ist mit der Bewerbung zum Studium oder einmalig während des Studiums spätestens vier Wochen vor dem Beginn des Semesters, das erstmals in Teilzeit studiert werden soll, zu stellen. Jeder weitere Antrag auf ein Studium in Teilzeit ist nur in besonders begründeten Fällen (zum Beispiel Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, Erziehung eines Kindes, Berufstätigkeit) möglich. Ein Studium in Teilzeit ist bei einem Doppelstudium (Einschreibung in mehr als einen Studiengang) ausgeschlossen

Mit KOSMO bieten wir ein KOoperatives StudienMOdell in enger Partnerschaft mit Unternehmen an, das die Möglichkeit bietet, Studierende und Unternehmen der Region frühzeitig in Kontakt zu bringen. Bei KOSMO handelt es sich um eine Form des dualen praxisintegrierten Studiums. Zielgruppe sind alle Studierenden und Studieninteressierten, die schon früh in Kontakt mit einem Unternehmen treten möchten, um praktische Erfahrungen zu sammeln.

Fachrichtung / Zuordnungszahlen

Gemäß der Modulübersicht sind jedem Modul des Wahlpflichtbereichs eine Zuordnungszahl „ET“ (Elektrotechnik) und eine Zuordnungszahl „IT“ (Informationstechnik) zugewiesen. Die jeweils höchste Summe der Zuordnungszahlen aller absolvierten Module legt fest, welche Fachrichtung auf Ihrem Zeugnis ausgewiesen wird: „Elektrotechnik“ oder „Informationstechnik“.

Module

Es gibt im Studiengang nur 3 Pflichtmodule mit in Summe 15 ECTS-Punkten plus die Masterarbeit mit 30 ECTS-Punkten.

Der Wahlpflichtbereich unterscheidet sich in die „Technischen Wahlpflichtmodule“ und die „Nichttechnischen Wahlpflichtmodule“. Aus dem Angebot der „Technischen Wahlpflichtmodule“ sind Module in einem Umfang von 40 ECTS-Punkten zu belegen. Aus dem Angebot der „Nichttechnischen Wahlpflichtmodule“ sind Module in einem Umfang von 5 ECTS-Punkten zu belegen. Es können maximal Wahlpflichtmodule im Umfang von 10 ECTS-Punkten als zusätzliche Leistungen erbracht werden.

Eine detaillierte Modulbeschreibung finden Sie im Studienverlaufsplan oder im Modulhandbuch.

Kooperationen

Der Fachbereich Angewandte Ingenieurwissenschaften pflegt ein ausgezeichnetes regionales sowie überregionales Kooperationsnetzwerk. Der Großteil der anwendungsorientierten Abschlussarbeiten wird direkt im Unternehmen geschrieben. So ist in vielen Fällen bereits ein erster Schritt in Richtung Festanstellung getan. Aber auch Forschungsthemen kommen im Studiengang nicht zu kurz: Exzellente Studierende fertigen ihre Forschungsmodule oder ihre Abschlussarbeit im Rahmen innovativer Forschungsprojekte in den forschungsstarken Arbeitsgruppen an. Durch die engen Kooperationen mit dem Forschungsschwerpunkt HTS und dem Fraunhofer ITWM sowie dem Fraunhofer IESE finden sich immer spannende Themen am Puls der Zeit.

Mobilitätsmodul

Ab dem zweiten Fachsemester können Sie alternativ zum bestehenden Lehrangebot nach individueller Absprache einmalig ein Mobilitätsmodul im Umfang von 30 ECTS-Punkten an einer ausländischen Hochschule belegen. Für das Mobilitätsmodul ist vorab ein Learning Agreement mit dem Prüfungsausschuss zu vereinbaren. Im Rahmen des Mobilitätsmoduls können auch forschungsorientierte Leistungen entsprechend den Voraussetzungen der Forschungsmodule erbracht werden. Dies ist im Learning Agreement zu vereinbaren. Die forschungsorientierten Leistungen werden im erbrachten Umfang für die Feststellung, ob das Studium forschungsorientiert absolviert wurde, berücksichtigt.

Informationen über unsere Partnerhochschulen finden Sie auf der Seite des International Office. Mobilitätsmodule können auch an nicht-Partnerhochschulen belegt werden. Der Verantwortliche für das Mobilitätsmodul, Prof. Dr.-Ing. Victor López López, berät Sie gerne über die Möglichkeiten.