Der Studiengang

Das ist vielleicht die Freiheit, die Sie meinen. Mit dem Abschluss eines Master of Arts-Studiengangs als angehender Architekt an der Hochschule Kaiserslautern erwerben Sie die Fähigkeiten, Ihrem Gestaltungswillen in voller Eigenverantwortlichkeit, allein oder mit anderen, freien Lauf zu lassen.

Sie wissen, was Sache ist, weil Sie einen Bachelor-Abschluss oder das Diplom in Architektur oder einem verwandten Studiengang bereits erreicht haben. Aber Sie wollen mehr. Mehr Wissen, mehr Spielraum, mehr Freiheit, unsere Lebenswelt - vorzugsweise als freischaffender Architekt - zu gestalten. Schon während des Studiums haben Sie die Praxis intensiv kennen gelernt und jetzt sind Sie hoch motiviert, sich alle Möglichkeiten des Architektenberufes zu erschließen. Der Master of Arts ist zusätzlich die Voraussetzung für den Eintrag in eine Architektenkammer in Deutschland und für die Berufsfähigkeit als Architekt weltweit.

Sie wissen, dass Sie Ihre berufliche Erfüllung nicht nur als klassischer, generalistischer freischaffender Architekt finden können, sondern sich auch eine Fülle von Spezialisierungen anbieten, ja sogar im Höheren Dienst von der Bauaufsicht bis zur Denkmalpflege. Der Beruf des Architekten hat sich gewandelt und erschließt Ihnen viele Wege.

Sie wissen auch, dass Ihr Beruf hohes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein einfordert. Deshalb sind die Leitthemen des Masterstudiengangs Architektur an der HS Kaiserslautern Entwerfen und Konstruktion mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Demografischer Wandel, Ökologisches Bauen und Bauen im Bestand. Begriffsmarken, die Sie kreativ und mit einem Höchstmaß an Können füllen müssen, wenn Sie für sich selbst und die Menschen, für die Sie arbeiten, schöpferisch tätig sein wollen.

Studienabschluss

Der Studienabschluss 'Master of Arts' im Studiengang Architektur bereitet insbesondere auf folgende berufliche Tätigkeiten vor:

  • Niederlassung als freischaffende|r Architekt|in in selbständiger Tätigkeit [nach der Aufnahme in die Architektenkammer]
  • Mitarbeiter|in in Architektur- und Planungsbüros mit Aufgaben der Projektierung, Projektüberwachung, Beratung und der Bauausführung, desgleichen als Mitarbeiter|in in Planungsbüros mit städtebaulichen Aufgaben
  • Bauleiter|in oder Projektmanager|in eines Planungsbüros oder einer Bauunternehmung
  • Angestellte|r oder Beamte|r in staatlichen und kommunalen Bau- und Planungsämtern mit Aufgaben in der Hochbauplanung, der Bauaufsicht, der Stadtplanung und der Denkmalpflege
  • Tätigkeiten in anderen, durch die Ausbildung tangierten interdisziplinären Berufsfeldern, die sich aufgrund veränderter gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen zukünftig ergeben werden, bis hin zur Tätigkeit als Berater|in oder Gutachter|in

Während der Diplomstudiengang Architektur an Hochschulen lediglich den Zugang zum gehobenen Dienst im Bereich der staatlichen und kommunalen Bauverwaltungen ermöglicht, befähigt der Studienabschluss 'Master of Arts' im Studiengang Architektur an der Hochschule Kaiserslautern zur Aufnahme in den höheren Dienst.

Hinweis:
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bittet uns, darauf hinzuweisen, dass nur konsekutive, d. h. aufeinander aufbauende Architekturstudiengänge (Bachelor Architektur und Master Architektur) zur problemlosen Eintragung in die Architektenliste führen; sogenannte ´Patchwork-Studiengänge´ (z. B. Bachelor-Abschluss Innenarchitektur und evtl. gewünschter Master-Abschluss Architektur) sind auszuschließen.
Für nähere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.