Informationen über Schwangerschaft und Mutterschutz für Vorgesetzte und Lehrende
Um Ihnen eine bestmögliche Sicherheit im Umgang mit einer schwangeren Mitarbeiterin oder Studentin ihres Verantwortungsbereiches zu geben, haben wir auf den folgenden Seiten einige wichtige Informationen, sowie weiterführende Informationsmaterialien und Links aufberei
Unabhängig von einer aktuellen Schwangerschaftsmeldung lautet Ihre Aufgabe im Hinblick auf Arbeitssicherheit wie folgt:
Erstellung einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung (z.B. bei chemischen Laboren inklusive der Bewertung kritischer Stoffe usw.) in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unterweisung aller Mitarbei
Bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft oder Beschäftigung einer stillenden Mutter lauten Ihre Aufgaben wie folgt:
Erstellen einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung mit der Mitarbeiterin/ Studentin in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (i.d.R. Überprüfung, ob die Frau den Arbeitsplatz oder das Labor jederzeit verlasse
Weitere Informationen für Vorgesetzte und Lehrende zum Thema Mutterschutz:
Infoblatt Mutterschutzgesetz für Lehrende und Vorgesetzte
Prozessablauf ab Mitteilung Schwangerschaft
Checkliste für Lehrende/Vorgesetzte
Unterstützende Links
Mutterschutzgesetz
Leitfaden für Hochschulen zum Mutterschutz
Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz
Info
Datenschutzinformation für Studienbewerber(-innen) und Studierende
Die Hochschule Kaiserslautern informiert Studienbewerber(-innen) und Studierende nach Maßgabe der Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, VO EU 2016/679), und des Landesdatenschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (LDSG) wie folgt:
7. Rechte
Die DS-GVO sieht verschiedene Rechte für „betroffene Personen“ vor. Danach stehen Ihnen hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) bzw. Löschung (Art. 17 DS-GVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-
6. Speicherdauer und Datenlöschung
Die Hochschule Kaiserslautern verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der Studienbewerber(-innen) und Studierenden nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist, oder sofern dies in Gesetzen oder Vorschriften, denen Hochschule Kaiserslautern unterliegt, vorgesehen wurde
5. Datenquelle und Weitergaben von Daten
Die Hochschule Kaiserslautern verarbeitet Daten von Studienbewerber(-innen) und Studierenden, die von der Hochschule Kaiserslautern unmittelbar im Verhältnis zu den betroffenen Personen erhoben werden (z.B. Entgegennahme und Nutzung von Bewerbungsunterlagen, etc.). Im Falle einer Bewerbung über das Dialogor
4. Kategorien personenbezogener Daten
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber(-innen) und Studierenden sind im Wesentlichen die in der Einschreibe aufgeführten Kategorien von Daten betroffen: Daten zur Person, berufs- und praxisbezogene Daten, primäre studienbezogene und hochschulzugangsbezogene Daten, Semesterdaten,
3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen
Bewerbungsverfahren
Die Hochschule Kaiserslautern verarbeitet personenbezogene Daten der Studienbewerber(-innen) zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und zum Zwecke der Durchführung des Zulassungs- und Einschreibungsverfahrens. Dies geschieht unter bestimmten Bedingungen auch durch Einbindung von h