Der Transferfonds der Hochschule Kaiserslautern wird im Rahmen einer Piltophase durch die Offenen Digitalisierungsallianz Pfalz (ODPfalz) eingerichtet. Er unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Aktivitäten und Maßnahmen zum Wissens-, Ideen- und Technologietransfer vorzubereiten, weiterzuentwickeln oder umzusetzen. Gef
Förderlinie 1 Größere Transferprojekte Für Vorhaben mit ausgeprägtem Projektcharakter und höherem Ressourcenbedarf.
Förderhöhe: bis zu 20.000 € Laufzeit: max. 12 Monate Mittelverwendung: überwiegend Personal Antragstellung: 1× jährlich
Geeignet, wenn …
ein klar strukturiertes Transferprojekt umgesetzt werden soll eine etwas l
Einreichung und Fristen
Förderlinie 1 Es erfolgt eine hochschulweite interne Ausschreibung:
1. Quartal 2026 mit Abgabefrist 28. Februar 2026 4. Quartal 2026 mit Abgabefrist 15. November 2026
Antragsberechtigt sind Professor*innen und promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Anträge müssen die im Aufruf genannten Kriterien (s. auch un
Einreichung und Fristen
Förderlinie 1 Es erfolgt eine hochschulweite interne Ausschreibung:
1. Quartal 2026 mit Abgabefrist 28. Februar 2026 4. Quartal 2026 mit Abgabefrist 15. November 2026
Antragsberechtigt sind Professor*innen und promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Anträge müssen die im Aufruf genannten Kriterien (s. auch un
Hinweis
Anträge müssen die im Aufruf genannten Kriterien adressieren. Die Einreichung erfolgt über das Referat Wirtschaft und Transfer per E-Mail an: transfer@hs-kl.de. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Hinweis
Aufgrund des Beihilferechts ist darauf zu achten, dass keine unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Begünstigung einzelner Unternehmen oder bestimmter Unternehmensgruppen erfolgt. Positive Bewertungen setzen voraus, dass Transferwirkungen offen, übertragbar, nicht exklusiv und grundsätzlich über einzelne Unternehmenspartner hinaus an
Hinweis
Anträge müssen die im Aufruf genannten Kriterien adressieren. Die Einreichung erfolgt über das Referat Wirtschaft und Transfer per E-Mail an: transfer@hs-kl.de. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Hinweis
Aufgrund des Beihilferechts ist darauf zu achten, dass keine unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Begünstigung einzelner Unternehmen oder bestimmter Unternehmensgruppen erfolgt. Positive Bewertungen setzen voraus, dass Transferwirkungen offen, übertragbar, nicht exklusiv und grundsätzlich über einzelne Unternehmenspartner hinaus an