Sich für andere einsetzen? Das ist doch selbstverständlich! Oder vielleicht doch nicht? Im Alltag gibt es immer wieder Vorfälle, in denen Menschen Ungerechtigkeiten, Diskriminierung, Mobbing oder anderen Formen der Grenzüberschreitung, Ausgrenzung oder Gewalt erleben.
In der Veranstaltung erhältst Du Informationen, um unterschiedliche Situationen
Ordnung zur zweiten Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Hochschule Kaiserslautern vom 25.06.2021 Aufgrund § 7 Abs. 2 Nr.2 in Verbindung mit § 86 Abs. 2 Nr. 3 Hochschulgesetz (HochSchG) in der Fassung vom 23. September 2020 (GVBI. S. 461), zuletzt geändert durch § 31 des Gesetzes vom 17. Dezember
Über die Curricularen Richtlinien
Die Curricularen Richtlinien definieren an der Hochschule Kaiserslautern intern geltende Standards für die Qualität im Bereich Studium und Lehre. Die Curricularen Richtlinien präzisieren die Rahmenvorgaben der Landesverordnung zur Studienakkreditierung vom 28.06.2018 (HSchulQSAkkrV RP), nachfolgend mit „LRVO“ a
Über die Curricularen Richtlinien
Die Curricularen Richtlinien definieren an der Hochschule Kaiserslautern intern geltende Standards für die Qualität im Bereich Studium und Lehre. Die Curricularen Richtlinien präzisieren die Rahmenvorgaben der Landesverordnung zur Studienakkreditierung vom 28.06.2018 (HSchulQSAkkrV RP), nachfolgend mit „LRVO“ a
Zu den für das Qualitätsmanagement wichtigsten Ordnungen und Satzungen zählen die Curricularen Richtlinien (die die Rahmenvorgaben der Landesverordnung zur Studienakkreditierung präzisieren), die Landesrechtsverordnung, die Allgemeinen Prüfungsordnung, die Teilgrundordnung Qualitätssicherung, die Einschreibeordnung, die Ordnung über Verfahren zur
Wie ist die Hochschulleitung organisiert?
Geschäftsverteilungsplan der Hochschulleitung
Die Zuständigkeitsbereiche und unterstellte Organisationseinheiten der Mitglieder der Hochschulleitung ergeben sich aus dem vorliegendem Geschäftsverteilungsplan.
Geschäftsverteilungsplan der Hochschulleitung
Die Zuständigkeitsbereiche und unterstellte Organisationseinheiten der Mitglieder der Hochschulleitung ergeben sich aus dem vorliegendem Geschäftsverteilungsplan.
Stand der letzten Fassung am 02.04.2025, im Senat vorgestellt am 23.04.2025
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