Hochschulgesetze
Hochschulgesetz vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41 Die Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern/weitere Ordnungen und Satzungen
Hochschulgesetze
Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weiterentwicklung der hochschulinternen Qualitätsstandards auf B
STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER
Bettina Jorzik (Vorsitz) - Leitung Programmbereich Lehre und Akademischer Nachwuchs | Stifterverband Prof. Dr. Michaela Hoke - Professorin, Vizepräsidentin für Studium und Lehre | FH Bielefeld Sabine Stradinger - Dezernentin Dez. IV Studierende | Universität Tübingen Prof. Dr. Philipp Pohlenz - Professor | Un
Qualitätsbeirat der Hochschulen Kaiserslautern und Worms
Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weite
Hochschulentwicklung ist ein breites Feld, das neben organisationalen und strukturellen Aspekten, auch didaktische Fragestellungen beinhaltet. Im Rahmen des Projekts "Studierenden-Erfolg erhöhen" sind Themen rund um Hochschulentwicklung zentral. Ziel war und ist es, Strukturen und Prozesse an der Hochschule Kaiserslaut
Hochschulentwicklung
Ansprechpersonen
Hochschulentwicklung ist ein breites Feld, das neben organisationalen und strukturellen Aspekten, auch didaktische Fragestellungen beinhaltet. Im Rahmen des Projekts "Studierenden-Erfolg erhöhen" sind Themen rund um Hochschulentwicklung zentral. Ziel war und ist es, Strukture