Hochschulentwicklung
Ansprechpersonen
Hochschulentwicklung ist ein breites Feld, das neben organisationalen und strukturellen Aspekten, auch didaktische Fragestellungen beinhaltet. Im Rahmen des Projekts "Studierenden-Erfolg erhöhen" sind Themen rund um Hochschulentwicklung zentral. Ziel war und ist es, Strukture
Die Hochschule Kaiserslautern ist bestrebt sich stetig weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt nicht nur die Verpflichtung nach § 8 des Hochschulgesetztes zu Grunde, sondern entspricht den kulturellen Kennwerten Verantwortung. Vernetzung. Vielfalt. Impuls.
Profil der Hochschule Kaiserslautern
Dialog und Austausch sind zentrale Strate
Hochschulentwicklungsplan
Die Hochschule Kaiserslautern ist bestrebt sich stetig weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt nicht nur die Verpflichtung nach § 8 des Hochschulgesetztes zu Grunde, sondern entspricht den kulturellen Kennwerten Verantwortung. Vernetzung. Vielfalt. Impuls.
Profil der Hochschule Kaiserslautern
Dialog und Au
Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weiterentwicklung der hochschulinternen Qualitätsstandards auf B
STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER
Bettina Jorzik (Vorsitz) - Leitung Programmbereich Lehre und Akademischer Nachwuchs | Stifterverband Prof. Dr. Michaela Hoke - Professorin, Vizepräsidentin für Studium und Lehre | FH Bielefeld Sabine Stradinger - Stellvertretende Kanzlerin | HS Aalen Prof. Dr. Philipp Pohlenz - Professor | Universität Magdebu
Qualitätsbeirat der Hochschulen Kaiserslautern und Worms
Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weite
Hochschulgesetze
Hochschulgesetz vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41 Die Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern/weitere Ordnungen und Satzungen
Hochschulgesetze