Suche

Suchergebnisse

10331 Ergebnisse:
  • 2511. Rechtliches im E-Learning - FAQ
    Datum: 20.03.2020
    FAQ Item 1 Überschrift Text zu Item 1
  • 2512. Rechtliches im E-Learning
    Datum: 24.03.2020
    FAQ Rechtliches im E-Learning FAQ
  • Rechtliche Grundlagen Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG finden nun auch auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit gilt das Gesetz neben Cis-Frauen auch für Trans*- und intergeschlechtliche Menschen. Ziel des
  • 2514. Rechtliche Grundlagen
    Datum: 10.01.2022
    Die Hochschule ist gemäß § 26 MuSchG verpflichtet, das Gesetz für die Mitarbeiterinnen zur Einsicht auszulegen, auszuhängen oder elektronisch zugänglich zu machen. Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Mutterschutzgesetzes.
  • 2515. Rechtliche Grundlagen
    Datum: 10.01.2022
    Eine übersichtliche Darstellung rund um das Thema Mutterschutz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in dem Leitfaden zum Mutterschutz zusammengestellt. Hier besteht auch die Möglichkeit sich die Informationen vorlesen zu lassen.
  • 2516. Rechtliche Grundlagen
    Datum: 21.12.2021
    Rechtliche Grundlagen Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG finden nun auch auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit gilt das Gesetz neben Cis-Frauen auch für Trans*- und intergeschlechtliche Menschen. Ziel des
  • Rechte und Pflichten Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Mutterschut
  • 2518. Rechte und Pflichten
    Datum: 11.01.2022
    Als schwangere Mitarbeiterin obliegen Sie besonderen Kündigungsschutzfristen. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (bis auf wenige Ausnahmen) unzulässig. Der Kündigungsschutz gilt ebenso bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit unei
  • 2519. Rechte und Pflichten
    Datum: 21.12.2021
    Rechte und Pflichten Die Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, oder nach Feststellung einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Mutterschut
  • 2520. Recht - Stabsstelle Recht
    Datum: 06.04.2023
    Stabsstelle Recht
Die Suchabfrage hat 213 ms in Anspruch genommen.