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10954 Ergebnisse:
  • 1471. Berufungsmonitor
    Datum: 25.08.2026
    Eine etwas ausführlichere Beschreibung des Ablaufs eines Berufungsverfahrens finden Sie nachfolgend. Die im Berufungsmonitor genannten Schritte sind in Grün gekennzeichnet. Eröffnung des Berufungsverfahrens mit der (Wieder-)Zuweisung der Professur Der Fachbereich beantragt auf Basis des Bedarfs in Forschung und Lehre die Zuweisung eine
  • 1472. Berufungsmonitor
    Datum: 07.05.2025
  • 1473. Berufungsmonitor
    Datum: 07.05.2025
  • 1474. Berufungsmonitor
    Datum: 07.05.2025
  • 1475. Berufungsmonitor
    Datum: 02.11.2026
    Berufungsmonitor Auf dieser Seite können Sie sich über den aktuellen Stand der laufenden und kürzlich abgeschlossenen Berufungsverfahren an der Hochschule Kaiserslautern informieren. Die Tabelle wird jeweils am ersten Montag eines Monats aktualisiert. Sind Sie als Bewerber*in an einem Zwischenstand informiert, so schreiben Sie bitte eine Mai
  • 1476. Berufungsmonitor
    Datum: 02.11.2026
    Fachbereich Angewandte Ingenieurwissenschaften Kennziffer Denomination Stand des Verfahrens AING 2024/25 Werkstoff- und Fertigungstechnik Vorauswahl AING 2026/18 Automatisierungstechnik Probelehrveranstaltungen AING 2026/
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  • Beschaffung eines Wärmebehandlungsofens für das Werkstoffkundelabor Das Werkstoffkundelabor verfügt über einen Kerbschlaghammer und eine Vorrichtung für den Jominy Stirnabschreckversuch, welche grundlegende Werkzeuge in der werkstoffkundlichen Ausbildung sind. Gerade krz‐Werkstoffe tendieren zu einem stark temperaturabhängigen Festigkeitsverhal
  • Beschaffung eines Wärmebehandlungsofens für das Werkstoffkundelabor Das Werkstoffkundelabor verfügt über einen Kerbschlaghammer und eine Vorrichtung für den Jominy Stirnabschreckversuch, welche grundlegende Werkzeuge in der werkstoffkundlichen Ausbildung sind. Gerade krz‐Werkstoffe tendieren zu einem stark temperaturabhängigen Festigkeitsverhal
  • Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Stabsstelle Recht ist die Beschwerdestelle der Hochschule Kaiserslautern nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG). Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, Gründen der ethnischen Herkunft, des Gesch
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