FAQ der Informatikstudiengänge

Anerkennung von Leistungen

im Fachbereich IMST

Wenn du Leistungen anerkennen lassen willst, die du in einem anderen Studiengang oder außerhalb des Hochschulbereichs erbracht hast, wende dich an das Prüfungsamt und stelle einen Antrag auf Anerkennung. Sofern du dich über das Bewerbungsportal für ein höheres Semester bewirbst, erfolgt die Prüfung der Anerkennung von Leistungen von Amts wegen vor Einschreibung in den neuen Studiengang.

Ob eine Leistung für ein bestimmtes Modul in deinem aktuellen Studiengang anerkannt werden kann, hängt im Wesentlichen davon ab, in wieweit sich die vermittelten Kompetenzen entsprechen. Vergleiche hierzu die Modulbeschreibungen deines bisherigen und deines aktuellen Studiengangs.

Wichtig: Du musst den Antrag im Laufe des ersten Semesters stellen, in dem du in deinem aktuellen Studiengang eingeschrieben bist. Anträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr bewilligt werden. Eine Anerkennung ist ebenso ausgeschlossen sobald du dich im Prüfungsverfahren befindest (angemeldet zur Prüfung und Rücktrittsfrist abgelaufen).

Füge deinem Antrag einen Nachweis über die erbrachten Leistungen mit den erreichten Noten sowie die entsprechenden Modulbeschreibungen bei. Nachdem du deinen Antrag beim Prüfungsamt eingereicht hast, wird er im Fachbereich von der Studiengangsleitung in Abstimmung mit den Dozierenden der betreffenden Module geprüft. Du erhältst anschließend vom Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis. Bist du mit der Entscheidung nicht einverstanden, so kannst du Widerspruch einlegen. Darin ist zu begründen, warum die Entscheidung deines Erachtens nicht richtig ist. Der Widerspruch ist schriftlich beim Prüfungsamt einzureichen.

Für Fragen zur Anerkennung kannst du dich an das Prüfungsamt wenden. Zudem kannst du dich von der Studiengangsleitung oder der Fachstudienberaterin bzw. dem Fachstudienberater deines Studiengangs beraten lassen.

FAQ Wahlpflichtmodule

Studiengänge AI, DMM, MedI, MI

Die folgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Es wird jedoch keine Garantie für ihre Richtigkeit übernommen. Der Text stellt keine Rechtsgrundlage dar. Er dient lediglich der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind die Allgemeine Bachelor-Prüfungsordnung, die Fachprüfungsordnung und das Modulhandbuch in der jeweils für deinen Studiengang geltenden Fassung.

Wenn du Fehler findest oder weitere Fragen hast, die hier behandelt werden sollten, wende dich an thomas.allweyer(at)hs-kl(dot)de.

Was ist ein Wahlpflichtmodul?

Wahlpflichtmodule, häufig auch als Vertiefungsfächer bezeichnet, sind Module, die du aus einem Katalog auswählen kannst.

 

Wie viele Wahlpflichtmodule muss ich absolvieren?

In den Studiengängen Angewandte Informatik, Digital Media Marketing und Medieninformatik und den entsprechenden dualen Studiengängen müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 20 ECTS erbracht werden. Die angebotenen Wahlpflichtmodule haben jeweils einen Umfang von 5 ECTS, so dass du vier Wahlpflichtmodule erfolgreich absolvieren musst.

In den Studiengängen Medizininformatik und Medizininformatik - dual müssen gemäß Prüfungsordnung 2024 Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 15 ECTS erbracht werden. Die angebotenen Wahlpflichtmodule haben jeweils einen Umfang von 5 ECTS, so dass du drei Wahlpflichtmodule erfolgreich absolvieren musst. In der Prüfungsordnung 2018 bzw. 2022 sind für Medizininformatik und Medizininformatik - dual 10 ECTS und somit zwei Wahlpflichtmodule vorgesehen.

 

Wann soll ich die Wahlpflichtmodule absolvieren?

Im Studienverlaufsplan der gewöhnlichen (nicht-dualen) Studiengänge ist vorgesehen, dass im vierten und im fünften Semester jeweils zwei Wahlpflichtmodule (also 10 ECTS) absolviert werden (Ausnahme: In Medizininformatik ist gemäß Prüfungsordnung 2024 im vierten Semester nur ein Wahlpflichtmodul vorgesehen, gemäß Prüfungsordnung 2018 bzw. 2022 ist im vierten Semester kein Wahlpflichtmodul vorgesehen).

Du bist aber nicht an den Studienverlaufsplan gebunden. Vielmehr kannst du Wahlpflichtmodule sowohl vorziehen als auch nach hinten schieben.

Im Studienverlaufsplan der dualen Studiengänge ist eines der Wahlpflichtmodule dem sechsten Semester zugeordnet. In aller Regel empfiehlt es sich aber auch in den dualen Studiengängen, alle vier Wahlpflichtmodule bereits bis zum Ende des fünften Semesters zu absolvieren.

 

Kann ich auch mehr als die vorgesehenen Wahlpflichtmodule besuchen?

Ja. Du kannst auch mehr als die vier vorgesehenen Wahlpflichtmodule besuchen und auch jeweils die betreffende Prüfungsleistung erbringen. In die Gesamtnote deines Studiums gehen aber nur die ersten vier Wahlpflichtmodule ein. Auf Antrag werden die zusätzlich absolvierten Wahlpflichtmodule mit den erzielten Ergebnissen im Zeugnis aufgeführt. Für die Anmeldung von weiteren, über vier hinausgehenden Wahlpflichtmodulen wendest du dich an das Prüfungsamt.

 

Welche Besonderheiten gelten für die dualen Studiengänge?

Im Studienverlaufsplan der dualen Studiengänge ist eines der Wahlpflichtmodule dem sechsten Semester zugeordnet. Grund dafür sind die vorgeschriebenen Mindest- und Maximalumfänge der einzelnen Semester. Allerdings führt der Besuch eines Wahlpflichtmoduls im sechsten Semester in den meisten Fällen zu einer Überschneidung mit der Praxisphase (sofern das gewählte Wahlpflichtfach nicht als Blockveranstaltung vor Beginn der Vorlesungszeit durchgeführt wird).

Daher empfiehlt es sich in aller Regel auch in den dualen Studiengängen, alle vier Wahlpflichtmodule bereits bis zum Ende des fünften Semesters zu absolvieren.

 

Gibt es Voraussetzungen für den Besuch bestimmter Wahlpflichtmodule?

Es gibt keine formalen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem bestimmten Wahlpflichtmodul. In einzelnen Wahlpflichtmodulen werden Kenntnisse aus anderen Wahlpflichtmodulen vorausgesetzt, so dass es empfehlenswert ist, jeweils erst das vorausgesetzte Modul zu besuchen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Gegebenenfalls musst du dir die fehlenden Kenntnisse selbstständig aneignen.

Informiere dich anhand des Modulhandbuchs, welche Kenntnisse für ein bestimmtes Modul gegebenenfalls vorausgesetzt werden.

Wann und wie wird bekannt gegeben, welche Wahlpflichtmodule im kommenden Semester angeboten werden?

In der zweiten Hälfte jedes Semesters findet eine Informationsveranstaltung für alle Bachelor-Studierenden statt („Jour Fixe“), in der das für die kommenden zwei Semester geplante Angebot an Wahlpflichtmodulen vorgestellt wird. Anschließend werden die angebotenen Wahlpflichtmodule in der Stundenplan-Anwendung des Campusboard eingetragen, und du kannst dich in die Interessenslisten für das kommende Semester eintragen. Das voraussichtliche Wahlpflichtangebot des übernächsten Semesters dient lediglich zur Information. Daher kannst du dich noch nicht in die Interessenslisten eintragen.

 

Wie erfolgt die verbindliche Wahl eines bestimmten Wahlpflichtmoduls?

Die verbindliche Wahl eines Wahlpflichtmoduls erfolgt durch die Anmeldung für die Prüfungs­leistung im ICMS.  Beachte, dass in vielen Wahlpflichtmodulen eine Projektarbeit oder Ähnliches als Prüfungsleistung vorgesehen ist. Hierfür liegen die An- und Abmeldetermine sehr früh im Semester.

Wenn du dich bereits im Prüfungsverfahren des Wahlpflichtmoduls befindest (d. h. du hast dich bereits einmal zu der Prüfungsleistung angemeldet und die dazugehörige Abmeldefrist ist abgelaufen, oder du musst die Prüfung aufgrund eines Fehlversuchs wiederholen), kannst du dieses Wahlpflichtmodul nicht mehr abwählen.

Befindest du dich noch nicht im Prüfungsverfahren und du meldest dich innerhalb der Abmeldefrist wieder ab, so kannst du das Wahlpflichtmodul wechseln. Die Abwahl des Wahlpflichtmoduls erfolgt jedoch nicht automatisch. Daher musst du dich in diesem Fall an das Prüfungsamt wenden.

Möchtest du über die vier vorgeschriebenen Wahlpflichtmodule hinaus weitere Wahlpflichtmodule anmelden, so wende dich bitte an das Prüfungsamt.

 

Warum ist es wichtig, sich für die gewünschten Fächer im Campusboard-Stundenplan einzutragen – und sich gegebenenfalls auch wieder auszutragen?

Anhand der Zahl der Einträge wird entschieden, ob ein angebotenes Wahlpflichtmodul tatsächlich stattfindet. Fächer mit sehr wenigen Interessentinnen und Interessenten werden möglicherweise nicht durchgeführt. Wahlpflichtmodule mit vielen Einträgen werden bei der Stundenplanung regulär eingeplant.  Bei Fächern mit einer kleinen Zahl von Einträgen wird die Zeitplanung zu Vorlesungsbeginn zwischen Dozentin bzw. Dozent, Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen.

Wie bei anderen Modulen auch stellst du mit dem Eintrag für ein bestimmtes Wahlpflichtmodul sicher, dass du Mails erhältst, die zu dem Modul versandt werden.

Die Eintragung in Campusboard ist unverbindlich. Dennoch solltest du dich nur für die Wahlpflichtmodule eintragen, die du auch tatsächlich besuchen willst. Dies ermöglicht uns eine bessere Planung in deinem Sinne. Trage dich daher auch aus, wenn du dich umentscheidest.

 

Was passiert, wenn sich nur sehr wenige Studierende für ein Wahlpflichtmodul eintragen?

Wenn das Interesse an einem Wahlpflichtmodul sehr gering ist und sich nur sehr wenige Studierende eintragen, kann es sein, dass ein eigentlich geplantes Wahlpflichtfachmodul doch nicht stattfindet.

 

Kann ich ein Wahlpflichtmodul wechseln?

So lange du dich zu einem bestimmten Wahlpflichtmodul noch nicht im ICMS für die Prüfungsleistung angemeldet hast, kannst du das Modul ohne Weiteres wechseln. Wenn du dich bereits im Prüfungsverfahren des Wahlpflichtmoduls befindest (d. h. du hast dich bereits einmal zu der Prüfungsleistung angemeldet und die dazugehörige Abmeldefrist ist abgelaufen, oder du musst die Prüfung aufgrund eines Fehlversuchs wiederholen), kannst du dieses Wahlpflichtmodul nicht mehr abwählen.

Befindest du dich noch nicht im Prüfungsverfahren und du meldest dich innerhalb der Abmeldefrist wieder ab, so kannst du das Wahlpflichtmodul wechseln. Die Abwahl des Wahlpflichtmoduls erfolgt jedoch nicht automatisch. Daher musst du dich in diesem Fall an das Prüfungsamt wenden.

Beachte, dass in vielen Wahlpflichtmodulen eine Projektarbeit oder ähnliches als Prüfungsleistung vorgesehen ist. Hierfür liegen die An- und Abmeldetermine sehr früh im Semester.

Wo finde ich weitere Informationen und Unterlagen?

Die Beschreibungen der Wahlpflichtmodule kannst du im Modulhandbuch lesen, das auf der Webseite zu deinem Studiengang verlinkt ist (zu erreichen über hs-kl.de/imst/studiengaenge).

Das aktuelle Angebot an Vertiefungsmodulen für das laufende und das nächste Semester findest du im Campusboard in der Stundenplan-Anwendung.

 

Wen kann ich bei weiteren Fragen ansprechen?

Für Fragen zu einzelnen Wahlpflichtmodulen wende dich an die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten. Bei allgemeinen Fragen steht dir deine Studiengangsleiterin bzw. dein Studiengangsleiter zur Verfügung. 

FAQ zur Praktischen Studienphase

Studiengänge AI, DMM, MedI, MI

Die folgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Es wird jedoch keine Garantie für ihre Richtigkeit übernommen. Der Text stellt keine Rechtsgrundlage dar. Er dient lediglich der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind die Allgemeine Bachelor-Prüfungsordnung, die Fachprüfungsordnung und die Ordnung zur praktischen Studienphase in der jeweils für deinen Studiengang geltenden Fassung.

Wenn du Fehler findest oder weitere Fragen hast, die hier behandelt werden sollten, wende dich an thomas.allweyer(at)hs-kl(dot)de.

Bei welchen Unternehmen oder Organisationen kann man die Praxisphase absolvieren?

Grundsätzlich kommen Unternehmen, Organisationen und öffentliche Verwaltungen im In- und Ausland als Praxisstellen in Frage. Die Praxisstelle muss eine für dein Studium geeignete Praxistätigkeit anbieten und betreuen können. In der Regel soll die Betreuung auf Seiten der Praxisstelle durch eine Person mit Hochschulabschluss erfolgen.

 

Welche Themen und Tätigkeiten eignen sich für eine Praxisphase?

Hierfür gibt es keine festen Vorgaben. Grundsätzlich müssen Thema und Tätigkeit zu deinem Studium passen und es dir ermöglichen, deine im Studium bis dahin erworbenen Kompetenzen anzuwenden und zu erweitern. Kläre mit deiner Betreuerin oder deinem Betreuer der Hochschule, ob das Thema geeignet ist.

 

Wie lange dauert die Praxisphase?

Die Praxisphase dauert mindestens 20 Wochen, also 100 Arbeitstage.
In den dualen Studiengängen (ab Prüfungsordnung 2022, d. h. Studienbeginn ab WS2022/23) dauert sie mindestens 15 Wochen, also 75 Arbeitstage.

Gesetzliche Feiertage gelten als Arbeitstage. Falls du an ein oder mehreren Tagen für die Teilnahme an Prüfungen freigestellt wirst oder du an mehr als fünf Tagen krank warst, muss die entsprechende Zeit nachgearbeitet werden.

 

Wann kann man die Praxisphase durchführen?

Im Studienverlaufsplan ist die Praxisphase für das sechste Semester vorgesehen. Du kannst sie aber – sobald du die Voraussetzungen (alle Module aus Semester 1 bis 3 erfolgreich absolviert und 30 ECTS aus Semester 4 bis 7) erfüllt hast – jederzeit durchführen und bist dabei auch nicht an Semestergrenzen gebunden.

Manche Studierende absolvieren die Lehrveranstaltungen des siebten Semesters (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) bereits im sechsten Semester. In diesem Fall kann man die Praxisphase zur Mitte der Vorlesungszeit des sechsten Semesters beginnen und die Bachelorarbeit direkt anschließen.

 

Muss die Praxisphase komplett in einem Semester (Winter- oder Sommersemester) liegen?

Nein, es müssen keine Semestergrenzen eingehalten werden. Du kannst mit der Praxisstelle den Beginn der Praxisphase beliebig festlegen (soweit du die Voraussetzungen erfüllst).
Achte auch während der Praxisphase darauf, dich für jedes Semester zurückzumelden.

 

Kann man eine längere Praxisphase als 20 Wochen absolvieren?

Ja, die 20 Wochen (bzw. 15 Wochen in den dualen Studiengängen ab Prüfungsordnung 2022) sind nur die Mindestdauer.

 

Welche wöchentliche Arbeitszeit gilt für die Praxisphase?

Bei der Praxisphase handelt es sich um eine Vollzeittätigkeit. Entsprechend gilt die in der Praxisstelle für Vollzeitstellen übliche wöchentliche Arbeitszeit.

 

Verdient man Geld in der Praxisphase?

Dies ist zwar nicht vorgeschrieben, doch sollte eine Vergütung angestrebt werden. Bedenke, dass dir möglicherweise zusätzliche Fahrt- oder Mietkosten entstehen und dir neben der Vollzeittätigkeit in der Praxisphase wenig Zeit für einen Nebenjob bleibt.

 

Kann ich die Praxisphase und die Bachelorarbeit miteinander verbinden?

Ja, die Praxisphase und die Bachelorarbeit können direkt hintereinander im selben Unternehmen durchgeführt werden. Die Bachelorarbeit kann auf den Ergebnissen der Praxisphase aufbauen, es ist jedoch eine klar von der Praxisphase abgegrenzte Themenstellung erforderlich.

Die Entscheidung über den direkten Anschluss der Bachelorarbeit kann im Laufe der Praxisphase getroffen werden. Dies muss nicht bereits zu Beginn der Praxisphase festgelegt werden.

Das Bestehen der Praxisphase ist Voraussetzung für die Bachelorarbeit. Da der Bericht zur Praxis­phase spätestens zwei Wochen nach Ende der Praxisphase abgegeben werden muss und eine gewisse Zeit für die Korrektur erforderlich ist, liegt die Bewertung erst nach einiger Zeit vor. Damit bei einer Verbindung von Praxisphase und Bachelorarbeit keine Unterbrechung entsteht, kannst du die Anmeldung zur Bachelorarbeit bereits vorher einreichen. Du kannst dann direkt im Anschluss and die Praxisphase auf eigenes Risiko mit der Bachelorarbeit beginnen.

Die Anmeldung ist in diesem Fall zunächst nur proviso­risch. Sie wird erst verbucht, wenn die Praxis­phase offiziell bestanden ist. Sollte die Praxisphase als nicht bestanden gewertet werden, müsstest du die Bachelorarbeit abbrechen.

Im Studienverlaufsplan sind zwischen Praxisphase und Bachelorarbeit – zu Beginn und in der ersten Hälfte des siebten Semesters – noch einige andere Lehrveranstaltungen vorgesehen. Diese werden in jedem Semester angeboten. Du kannst diese Lehrveranstaltungen daher auch bereits im sechsten Semester absolvieren und anschließend mit der Praxisphase beginnen. Dann kannst du die Bachelorarbeit nahtlos an die Praxisphase anschließen.

Da die betreffenden Lehrveranstaltungen als Blockveranstaltun­gen zu Beginn des Semesters, an einzelnen Tagen im Semester bzw. als Studienprojekt in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit durchgeführt werden, kannst du ab Mitte der Vorlesungszeit mit der Praxisphase beginnen (Mitte Mai im Sommersemester oder Ende November im Winterse­mester).

 

Welche Besonderheiten gelten für die dualen Studiengänge?

Da du durch die Praxistransferprojekte bereits zusätzliche ECTS-Punkte erworben hast, dauert die Praxisphase nur 15 Wochen. Dies gilt ab Prüfungsordnung 2022 (Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23). Für die vorhergehende Prüfungsordnung dauert die Praxisphase 20 Wochen.

In der Regel führst du die Praxisphase in dem Unternehmen durch, in dem du auch die sonstigen Praxisanteile des dualen Studiums erbringst. In diesem Fall wird eine Bescheinigung der Praxisstelle benötigt, in der der geplante Zeitraum der Praxisphase bestätigt wird, und dass du in diesem Zeitraum in Vollzeit arbeitest. Reiche diese Bestätigung zusammen mit einer Kopie deines existierenden Vertrags mit dem Unternehmen im Dekanat des Fachbereichs IMST ein.

Damit es keine Überschneidungen mit der Praxisphase gibt, wird dringend empfohlen, das im Studienverlaufsplan für das sechste Semester vorgesehene Vertiefungsfach bereits im fünften Semester zu absolvieren.

Welche Voraussetzungen müssen für die Praxisphase erfüllt sein?

Du musst alle Module des Basisstudiums (Semester 1 bis 3) erfolgreich absolviert haben, sowie 30 ECTS aus dem Vertiefungsstudium (Semester 4 bis 7) erworben haben, bevor du dich zur Praxisphase anmelden kannst.

 

Wie findet ich eine geeignete Praxisstelle?

Hierfür gibt es zahlreiche Möglichkeiten und Informationsquellen:

  • Online-Stellenportale
  • Firmen-Webseiten
  • Job-Börsen
  • Campusboard: Ausschreibungen werden in der Anwendung „Pinnwand“ veröffentlicht.
  • Campusboard: In der Anwendung „Studienarbeiten“ kann man im Register „interne Suche“ Themen und Firmen bereits durchgeführter Praxisphasen finden. Häufig lohnt sich die Anfrage bei Firmen, bei denen bereits Praxisphasen mit interessanten Themen durchgeführt wurden.
  • Gespräche mit Studierenden, die ihre Praxisphase schon absolviert haben
  • Dozentinnen und Dozenten haben ebenfalls Kontakte zu Unternehmen.

 

Wie finde ich eine Praxisstelle im Ausland?

Auf der Webseite des International Office findest du Links zu Agenturen und Organisationen, die bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen im Ausland unterstützen
 

Wann sollte ich mit der Suche nach einer Praxisstelle beginnen?

Meist ist es empfehlenswert, sich drei bis vier Monate vor der geplanten Praxisphase bei möglichen Unternehmen oder anderen Praxisstellen zu bewerben.

Für Praxisstellen im Ausland wird erfahrungsgemäß mehr Zeit benötigt. Hier empfiehlt es sich, etwa ein Jahr vor der geplanten Praxisphase mit den Bewerbungen zu beginnen.

Denke daran, dass du bis zum Beginn der Praxisphase die Voraussetzungen (alle Module aus Semester 1 bis 3 erfolgreich absolviert und 30 ECTS aus Semester 4 bis 7) erfüllt haben musst. Auch wenn du eine Praxisstelle gefunden hast, kannst du die Praxisphase nicht beginnen, wenn noch erforderliche ECTS-Punkte fehlen.

 

Wie finde ich eine Betreuerin oder einen Betreuer der Hochschule?

Alle Dozentinnen und Dozenten deines Studiengangs können Praxisphasen betreuen. Bei der An­mel­dung zur Praxisphase muss der Name der Betreuerin bzw. des Betreuers eingetragen werden. Suche daher frühzeitig eine aufgrund ihres Lehrgebiets passende Lehrperson und frage an, ob sie die Betreuung übernimmt.

 

Wie erfolgt die Anmeldung zur Praxisphase?

Damit du dich anmelden kannst, benötigst du:

  • Einen Vertrag mit der Praxisstelle
  • Eine Betreuerin oder einen Betreuer der Hochschule
  • Ein mit der Praxisstelle und der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Hochschule abgestimmtes Thema mit einer kurzen Beschreibung. Der Titel ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch anzugeben.

Die Anmeldung erfolgt über das Campusboard. Lese in der Anwendung „Studienarbeiten“ unter „Hinweise/Hilfe“ die Anleitung zur Anmeldung.

Lege die Arbeit mit „Neue Arbeit anlegen“ an und fülle das Formular aus. Lass eine pdf-Datei erzeugen und drucke sie aus. Reiche die Anmeldung durch Drücken der Schaltfläche „Online-Genehmigung einholen“ zur Genehmigung ein.

Das ausgedruckte Formular mit dem Thema muss von der Praxisstelle unterschrieben werden, und zwar nicht von der Betreuerin oder dem Betreuer in der Praxisstelle, sondern von einer zeichnungs­berechtigten Person.

Gebe das unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie des Vertrags über die Praxisphase im Dekanat des Fachbereichs IMST ab. Du kannst die Anmeldung und den Vertrag auch einscannen und an das Dekanat mailen (studienarbeiten-imst(at)hs-kl(dot)de).

Wenn du in einem der dualen Studiengänge eingeschrieben bist, reichst Du neben dem unterschriebenen Formular eine Kopie des bereits existierenden Vertrags mit dem Unternehmen ein, sowie eine Bestätigung über den Zeitraum der Praxisphase, und dass du in diesem Zeitraum in Vollzeit arbeitest.

 

Bis wann muss man sich anmelden?

Die Anmeldung sollte spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Praxisphase erfolgen.

Wie erfolgt die Betreuung seitens der Hochschule?

Dies wird von den Betreuerinnen und Betreuern der Hochschule unterschiedlich gehandhabt und individuell abgestimmt. Empfehlenswert ist es, deine Betreuerin oder deinen Betreuer regelmäßig über die Fortschritte in deiner Praxisphase zu informieren.

Insbesondere bei aufgetretenen Problemen solltest du unverzüglich Kontakt aufnehmen.

 

Kann ich in der Praxisphase im Home-Office arbeiten?

Dies hängt von der Praxisstelle ab. Wird dort ein gewisser Anteil der Arbeit im Home-Office erbracht, und wird dies auch Praktikantinnen und Praktikanten gestattet, so kannst du diese Regelung nutzen. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass du die überwiegende Zeit in Präsenz arbeitest. Zu den Quali­fika­tions­zielen der Praxisphase gehört es auch, dass du betriebliche Abläufe kennenlernst und Erfah­run­gen mit Teamarbeit sammelst. Dies setzt voraus, dass du häufig in der Praxisstelle bist und mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort zusammenarbeitest.

 

Kann ich die Praxisphase unterbrechen?

Nein, die Praxisphase ist am Stück und in einer einzigen Praxisstelle durchzuführen. Ausgenommen ist eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit. Bei mehr als fünf krankheitsbedingten Abwesenheitstagen müssen die darüber hinausgehenden Abwesenheitstage nachgearbeitet werden.

Brichst du die Praxisphase ohne triftigen Grund ab, ist sie nicht bestanden, und du musst die komplette Praxisphase wiederholen. Eine Unterbrechung in zwingenden Fällen ist nur mit Zustimmung des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses möglich.

Sollten Gründe auftauchen, die eine Unterbrechung erzwingen oder die Fortsetzung der Praxisphase verhindern, nehme unverzüglich Kontakt zu deiner Betreuerin oder deinem Betreuer an der Hochschule auf, um eine Lösung zu finden. Informiere auch das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses.

 

Was mache ich bei Problemen in der Praxisstelle?

Nehme unverzüglich Kontakt zu deiner Betreuerin oder deinem Betreuer an der Hochschule auf, um eine Lösung zu finden.

Gibt es bestimmte Vorgaben für den Bericht zur Praxisphase?

Es muss das Deckblatt verwendet werden, das du im Campusboard für deine Arbeit erzeugen lassen kannst.

Folgende Inhalte sind direkt hinter dem Deckblatt einzufügen:

  • Kurzfassung in Deutsch
  • Kurzfassung in Englisch
  • Handschriftlich unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde, keine anderen als die in der Abhandlung angegebenen Hilfen benutzt wurden und dass alle Zitate deutlich als solche gekennzeichnet sind.
  • Eventuell ein Sperrvermerk, falls die Arbeit vertrauliche Daten enthält und nicht frei veröffentlicht werden darf.

Der Bericht soll nicht in Form eines Tagebuchs erstellt werden, sondern als inhaltlich durchgehende Beschreibung. Zu den typischen Inhalten zählen beispielsweise die Vorstellung des Unternehmens, die Aufgabenstellung, deine Vorgehensweise, angewandte Konzepte und Methoden, verwendete Tools und Technologien, erzielte Ergebnisse, usw.

Ansonsten gibt es keine allgemeinen Vorgaben. Sprich die genaue Gliederung, Umfang, Gestaltung usw. mit deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer an der Hochschule ab.

 

In welcher Sprache muss der Bericht zur Praxisphase verfasst werden?

Prinzipiell sind Berichte in Deutsch oder Englisch möglich. Wenn der Bericht auf Englisch verfasst werden soll, sprich dies mit deiner Betreuerin oder deinem Betreuer an der Hochschule ab.

 

Was muss bezüglich der Vertraulichkeit beachtet werden?

Frage in der Praxisstelle nach, ob die Arbeit frei veröffentlicht werden darf, oder ob ein Sperrvermerk eingefügt werden muss.

Einen Formulierungsvorschlag für einen Sperrvermerk findest du in der Vorlage zur Bachelorarbeiten im Campusboard (in der Anwendung „Studienarbeiten“ findest du unter „Materialien“ eine zip-Datei für deinen Studiengang, darin eine Word-Datei mit der Vorlage).

Bei der Abgabe der Arbeit ist zusätzlich anzugeben, ob der Inhalt, der Name der Firma oder der Titel der Arbeit vertraulich sind. Kläre dies gegebenenfalls rechtzeitig vorher mit der Praxisstelle ab.

Manche Firmen beanspruchen nach Fertigstellung der Arbeit eine Frist für die Freigabeprüfung der Arbeit. Kläre zu Beginn deiner Arbeit ab, ob du eine solche Frist in deiner Zeitplanung berücksichtigen musst.

 

Wie erfolgt die Abgabe des Berichts zur Praxisphase?

Die Arbeit ist sowohl in elektronischer Form (als pdf) als auch als ausgedrucktes und gebundenes Exemplar einzureichen. Das elektronische und das gedruckte Exemplar müssen inhaltlich überein­stimmen.

Frage deine Betreuerin oder deinen Betreuer rechtzeitig vor der Abgabe, ob sie bzw. er ebenfalls ein ausgedrucktes und gebundenes Exemplar wünscht. In diesem Fall musst du zwei gedruckte Exemplare einreichen.

Die Abgabe der elektronischen Fassung erfolgt per E-Mail an das Dekanat des Fachbereichs IMST (studienarbeiten-imst(at)hs-kl(dot)de) und an deine Betreuerin bzw. deinen Betreuer. Beachte eine maximale Dateigröße von 10 MB bei E-Mails. Nimm bei größeren Dateien die Abgabe über Seafile vor.

Die elektronische Fassung muss spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Praxisphase eingereicht werden.

Die gedruckten und gebundenen Exemplare werden im Dekanat abgegeben. Sie müssen spätestens vier Wochen nach Abschluss der Praxisphase eingereicht werden.

 

Wann muss der Bericht zur Praxisphase abgegeben werden?

Der elektronische Bericht muss spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Praxisphase eingereicht werden. Falls die Praxisstelle eine Frist für die Freigabeprüfung der Arbeit beansprucht, musst du dies in der Zeitplanung berücksichtigen.

Das gedruckte und gebundene Exemplar für das Dekanat – sowie ggf. das zweite Exemplar für die Betreuerin bzw. den Betreuer – muss spätestens vier Wochen nach Abschluss der Praxisphase eingereicht werden.

Wo finde ich das Formular für die Bescheinigung der Praxisstelle?

Im Campusboard kannst du in der Anwendung „Studienarbeiten“ unter „Materialien“ die zip-Datei für deinen Studiengang herunterladen. Darin findet sich u. a. das Formular für die Bescheinigung der Praxisstelle über die abgeleistete Praxisphase.

 

Wann ist die Bescheinigung der Praxisstelle abzugeben?

Die Bescheinigung ist spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Praxisphase im Dekanat des Fachbereichs IMST abzugeben.

Habe ich Anspruch auf Urlaub während der Praxisphase?

Es gibt keinen allgemeinen Urlaubsanspruch in der Praxisphase.

Manche Praxisstellen gewähren dennoch Urlaub. Werden nicht mehr als fünf Urlaubstage in Anspruch genommen, so müssen diese nicht nachgearbeitet werden.

 

Was passiert bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit?

Du meldest dich bei der Praxisstelle krank. Dabei sind die Regelungen der Praxisstelle bzgl. Krankmeldungen und ggf. ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beachten. Bis zu fünf Krankheits­tage brauchen nicht nachgearbeitet zu werden. Über fünf Tage hinausgehende Krankheitstage müssen hingegen nachgearbeitet werden. Weise die Praxisstelle hierauf hin und vereinbare ggf. eine Verlängerung der Praktikumsdauer.

 

Kann ich während der Praxisphase Prüfungen schreiben?

Ja. Die Praxisstelle muss dich dafür freistellen. Die entsprechenden Tage sind nachzuarbeiten.

Wo finde ich weitere Informationen und Vorlagen zur Praxisphase?

Im Campusboard in der Anwendung „Studienarbeiten“ sind unter „Hinweise/Hilfe“ weitere Informationen über Anmeldung, Durchführung und Abgabe studentischer Arbeiten aufgeführt.

Unter „Materialien“ findest du zu deinem Studiengang eine zip-Datei mit der Ordnung zur praktischen Studienphase und einer Vorlage für die von der Praxisstelle am Ende der Praxisphase auszustellende Beschei­nigung.

Die weiteren Dokumente in der zip-Datei betreffen dich nur dann, wenn du ein Praktikum an der Hochschule Kaisers­lau­tern durchführst, die Hochschule also zugleich deine Praxisstelle ist.

 

Wen kann ich bei weiteren Fragen ansprechen?

Für allgemeine Fragen stehen dir die Studiengangsleiterin bzw. der Studiengangsleiter deines Studiengangs zur Verfügung. Während der Praxisphase wende dich am besten an deine Betreuerin oder deinen Betreuer der Hochschule.

FAQ Studienprojekt

Studiengänge AI, DMM, MedI, MI

Die folgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Es wird jedoch keine Garantie für ihre Richtigkeit übernommen. Der Text stellt keine Rechtsgrundlage dar. Er dient lediglich der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind die Fachprüfungsordnung und das Modulahandbuch in der jeweils für deinen Studiengang geltenden Fassung, sowie der aktuelle Prüfungsplan.

Wenn du Fehler findest oder weitere Fragen hast, die hier behandelt werden sollten, wende dich an thomas.allweyer(at)hs-kl(dot)de.

Wann kann ich das Studienprojekt durchführen?

Im Studienverlaufsplan ist das Studienprojekt für das siebte Semester vorgesehen. Es wird aber jedes Semester angeboten. So ist es auch möglich, das Studienprojekt (ebenso wie die Vorlesungen des siebten Semesters) bereits im sechsten Semester durchzuführen um danach die Praxisphase und die Bachelorarbeit direkt aneinander anschließen zu können. Prinzipiell gibt es keine formalen Voraussetzungen für das Studienprojekt. Es kann daher auch bereits in einem früheren Semester durchgeführt werden. Allerdings wird vorausgesetzt, dass du über die nötigen Kenntnisse verfügst, um ein Projekt auf der Niveaustufe eines fortgeschrittenen Studiums erfolgreich durchführen zu können.

Zudem ist zu bedenken, dass das Projekt in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit eines jeden Semesters stattfindet und vom Umfang her einer Vollzeitbeschäftigung entspricht. Daher bleibt wenig Zeit, um parallel andere Lehrveranstaltungen zu besuchen.

 

Wie groß sind die Teams?

Die Teams sollten in der Regel zwei bis fünf Mitglieder umfassen. Die für ein bestimmtes Projektthema geeignete Teamgröße wird in der jeweiligen Themenankündigung im Campusboard angegeben.

 

Sind studiengangsübergreifende Teams möglich?

Ja, es können Studierende unterschiedlicher Studiengänge in einem Team zusammenarbeiten. Dabei sollte das Thema für die jeweiligen Studiengänge inhaltlich geeignet sein. So passt etwa ein rein gestalterisches Thema weniger zur Angewandten Informatik. Ebenso eignet sich beispielsweise Hardware-nahe Entwicklung nicht so gut für den Studiengang Digital Media Marketing.

 

Kann ich parallel zum Studienprojekt noch andere Vorlesungen besuchen?

Im Studienverlaufsplan sind parallel zum Studienprojekt keine weiteren Lehrveranstaltungen vorgesehen, damit du dich in dem relativ begrenzten Zeitrahmen in Vollzeit auf das Projekt konzentrieren kannst. Prinzipiell kannst du aber noch die eine oder andere Lehrveranstaltung nebenher besuchen.

 

Warum findet das Studienprojekt immer in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit statt?

Da auch die sonstigen Lehrveranstaltungen des siebten Semesters als Blockveranstaltungen vor oder zum Anfang der Vorlesungszeit stattfinden, kannst du ab der Mitte der Vorlesungszeit mit der Bachelorarbeit beginnen. Zudem werden das Studienprojekt und die sonstigen Lehrveranstaltungen des siebten Semesters in jedem Semester angeboten. Daher ist es auch möglich, sie im sechsten Semester durchzuführen und ab der Mitte der Vorlesungszeit mit der Praxisphase zu beginnen. Dies hat den Vorteil, dass du danach die Bachelorarbeit direkt an die Praxisphase anschließen kannst.

 

In welcher Sprache wird das Studienprojekt durchgeführt?

Wenn du in der Prüfungsordnung 2018 oder 2022 studierst, findet das Studienprojekt regulär auf Deutsch statt, auf Wunsch ist auch Englisch möglich. In der Prüfungsordnung 2024 wurde das Studienprojekt in „Senior-Project“ umbenannt, und die Unterrichtssprache zu Englisch geändert. Projekte, in denen Studierende der Prüfungsordnung 2024 mitarbeiten, werden daher in Englisch durchgeführt. Das heißt, sämtliche Präsentationen, Ergebnisse und insbesondere der Projektbericht sind auf Englisch zu erstellen.

Wie ist der zeitliche Ablauf des Studienprojekts?

Das Studienprojekt wird in jedem Semester in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit durchgeführt.

Suche dir daher bereits vor Beginn der Vorlesungszeit ein Team und ein Thema.

Der letztmögliche Anmeldetermin liegt in der Regel in der ersten Vorlesungswoche, der letztmögliche Abmeldetermin in der zweiten Vorlesungswoche. Das offizielle Datum der Themenausgabe ist ebenfalls in der zweiten Vorlesungswoche. Bis zu diesem Termin muss die unterschriebene Themenvereinbarung eingereicht werden.

Das Vorgehen während des Projektes, wie z. B. Projekttreffen, Zwischenpräsentationen u. ä., besprichst du mit deiner Betreuerin oder deinem Betreuer.

Spätestens zum Abgabetermin reichst du deinen Projektbericht im pdf-Format beim Koordinator des Studienprojekts, Professor Allweyer (thomas.allweyer@hs-kl.de), per E-Mail ein. Der späteste Abgabetermin liegt im Sommersemester in der Regel in der ersten Maihälfte, im Wintersemester in der zweiten Novemberhälfte.

Der genaue Zeitplan für das laufende bzw. das bevorstehende Semester wird jeweils hier veröffentlicht.

Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die im Prüfungsplan veröffentlichten Daten!

 

Wo finde ich die genauen Termine für das anstehende Semester?

Der Ablauf mit den Terminen für das laufende bzw. das anstehende Semester wird jeweils hier veröffentlicht.

Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die im Prüfungsplan veröffentlichten Daten!

Beachte, dass das An- und das Abmeldedatum bereits am Beginn der Vorlesungszeit liegen!

 

Wie stelle ich sicher, dass mich Informationen zum Studienprojekt erreichen, auch wenn ich noch kein Thema habe?

Trage dich im Campusboard unterhalb des Stundenplans in die Gruppe „Noch kein Thema“ ein. Dann erhältst du automatisch sämtliche Mails, die an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studienprojekts verschickt werden.

Wenn du ein Thema gefunden und mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abgesprochen hast, trage dich aus der Gruppe „Noch kein Thema“ aus und in die Gruppe mit deinem Thema ein.

Wann sollte man sich um ein Projekt-Team und ein Projektthema kümmern?

Da das Studienprojekt in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit durchgeführt wird, solltest du dich rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit um ein Team und ein Thema kümmern.

 

Wie finde ich ein geeignetes Thema?

Dozierende der Informatikstudiengänge schreiben Themen aus. Sie werden vor Beginn des Semesters im Campusboard unterhalb des Stundenplans veröffentlicht. Zudem veröffentlichen viele Dozentinnen und Dozenten ausführliche Beschreibungen der Projektthemen auf ihren eigenen Webseiten.

Wenn du dich für ein Thema interessierst, sprich die betreffende Dozentin oder den betreffenden Dozenten an. Wenn du mit ihr oder ihm fest vereinbart hast, dass du das Thema bearbeitest, trage dich im Campusboard in die entsprechende Gruppe ein. Wenn du dich vorher in die Gruppe „Noch kein Thema“ eingetragen hast, trage dich dort zunächst aus.

Du kannst auch selbst ein Thema vorschlagen. Frage bei einer geeigneten Dozentin oder einem geeigneten Dozenten an, ob sie oder er die Betreuung übernimmt. Wenn du eine Betreuung gefunden hast, teile dem Koordinator des Studienprojekts, Professor Allweyer (thomas.allweyer@hs-kl.de), das Thema mit, damit es im Campusboard angelegt wird.

Wichtig: Die Eintragung im Campusboard ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung. Du musst dich trotzdem regulär über das ICMS-Portal für die Prüfungsleistung anmelden. Beachte, dass der späteste Anmeldetermin bereits zu Beginn der Vorlesungszeit liegt.

 

Wann und wo werden vorgeschlagene Projektthemen veröffentlicht?

Die von Dozentinnen und Dozenten angebotenen Projektthemen werden im Campusboard unterhalb des Stundenplans veröffentlicht. Die Veröffentlichung von Themen beginnt gegen Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters. Meist kommen nach und nach weitere Themen hinzu, so dass du dir die Liste öfter einmal ansehen solltest.

Wenn dir keines der Themen zusagt, kannst du auch Dozentinnen und Dozenten mit interessanten Lehrgebieten ansprechen, ob sie weitere Ideen und Vorschläge für Themen haben.

 

Kann ich auch ein eigenes Projektthema vorschlagen?

Ja. Du musst lediglich eine Dozentin oder einen Dozenten finden, die oder der sich bereiterklärt, das Thema zu betreuen.

 

Wer kann ein Projekt betreuen?

Jede Dozentin und jeder Dozent aus den Informatik-Studiengängen.

 

Wie erfolgt die Vereinbarung eines Projektthemas?

Nehme  Kontakt mit der Dozentin bzw. dem Dozenten auf, die bzw. der das Thema anbietet. Wenn du dich mit ihr bzw. ihm geeinigt hast, trage dich im Campusboard (unterhalb des Stundenplans) für das entsprechende Thema ein.

Reiche anschließend die unterschriebene Themenvereinbarung beim Koordinator des Studienprojekts ein.

Wichtig: Die Eintragung im Campusboard ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung. Du musst dich trotzdem regulär über das ICMS-Portal für die Prüfungsleistung anmelden. Beachte, dass der späteste Anmeldetermin bereits zu Beginn der Vorlesungszeit liegt.

 

Wo finde ich das Formular für die schriftliche Themenvereinbarung?

Das Formular ist hier verlinkt.

 

Wann und wo muss ich die schriftliche Themenvereinbarung abgeben?

Die ausgefüllte Themenvereinbarung muss von allen Teammitgliedern unterschrieben werden. Sie ist beim Koordinator des Studienprojekts, Professor Allweyer (thomas.allweyer@hs-kl.de), einzureichen – entweder in Papierform im Briefkasten des Koordinators (vor dem Dekanat) oder in eingescannter Form per E-Mail.

Die Themenvereinbarung ist spätestens bis zum offiziellen, im Prüfungsplan veröffentlichten Termin der Themenausgabe einzureichen. In der Regel liegt dieser Termin in der zweiten Vorlesungswoche.

Welche Regeln gibt es bezüglich des Vorgehens im Projekt?

Es gibt keine allgemein vorgegebenen Regeln für das Vorgehen im Projekt. Sprich dies mit deiner Betreuerin oder deinem Betreuer ab.

 

Welche Vorgaben gibt es für den Projektbericht?

Es gibt keine allgemein vorgegebenen Regeln für den Projektbericht. Sprich Aufbau und Inhalt mit deiner Betreuerin oder deinem Betreuer ab.

 

Wann und wo muss der Projektbericht abgegeben werden?

Der letztmögliche Abgabetermin ist im Prüfungsplan veröffentlicht. In der Regel liegt er im Sommersemester in der ersten Maihälfte, im Wintersemester in der zweiten Novemberhälfte.

Der Projektbericht wird im pdf-Format beim Koordinator des Studienprojekts, Professor Allweyer, per E-Mail eingereicht, mit Kopie an die jeweilige Betreuerin oder den jeweiligen Betreuer. Zusatzmaterialien, wie z. B. Quellcode, Videos etc. reichst du bitte nur bei deiner Betreuerin oder deinem Betreuer ein.

Wo finde ich weitere Informationen und Unterlagen?

Der genaue zeitliche Ablauf mit den konkreten Daten für das laufende bzw. anstehende Semester wird jeweils unter https://www.hs-kl.de/hochschule/profil/personenverzeichnis/detailanzeige-personen/thomas-allweyer/studienprojekt veröffentlicht. Dort kannst du auch das Formular zur Themenvereinbarung herunterladen.

Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die im Prüfungsplan veröffentlichten Daten!

 

Wen kann ich bei weiteren Fragen ansprechen?

Für allgemeine Fragen steht dir der Koordinator des Studienprojekts, Professor Allweyer, zur Verfügung. Bei Fragen zu einzelnen Projektthemen sprich die betreffende Dozentin bzw. den betreffenden Dozenten an.

FAQ Bachelorarbeit

Studiengänge AI, DMM, MedI, MI

Die folgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Es wird jedoch keine Garantie für ihre Richtigkeit übernommen. Der Text stellt keine Rechtsgrundlage dar. Er dient lediglich der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind die Allgemeine Bachelor-Prüfungsordnung, die Fachprüfungsordnung und das Modulhandbuch in der jeweils für deinen Studiengang geltenden Fassung.

Wenn du Fehler findest oder weitere Fragen hast, die hier behandelt werden sollten, wende dich an thomas.allweyer(at)hs-kl(dot)de.

Kann ich die Bachelorarbeit in einem Unternehmen durchführen?

Ja. Unternehmen schreiben häufig interessante Themen aus, die im Rahmen einer Bachelorarbeit bearbeitet werden können. Wenn du dir nicht sicher bist, ob ein von einem Unternehmen vorgeschlagenes Thema für eine Bachelorarbeit geeignet ist, frage eine Dozentin oder einen Dozenten, die oder der für die Betreuung der Arbeit in Frage käme.

Im Campusboard findest du in der Anwendung „Studienarbeiten“ im Register „interne Suche“ Themen und Firmen bereits durchgeführter Bachelorarbeiten. Häufig lohnt sich die Anfrage bei Firmen, bei denen bereits Bachelorarbeiten mit interessanten Themen durchgeführt wurden.

Zudem werden Ausschreibungen für Bachelorarbeiten in der Campusboard-Anwendung „Pinnwand“ veröffentlicht.

 

Kann ich die Bachelorarbeit an der Hochschule durchführen?

Ja. Am Fachbereich gibt es verschiedene interessante Forschungsprojekte, in deren Rahmen Bachelorarbeiten erstellt werden können. Sprich bei Interesse eine Dozentin oder einen Dozenten an, die oder der an dem Projekt beteiligt ist.

Prinzipiell gibt es auch die Möglichkeit, eine Fragestellung zu bearbeiten, die keinen Bezug zu einem konkreten For­schungs­projekt aufweist. Dies wird in den hier betrachteten Studiengängen aber ver­hält­­nis­mäßig selten gemacht. Frage gegebenenfalls bei Dozentinnen und Dozenten mit passenden Fachgebie­ten nach, ob sich ein bestimmtes Thema für eine Bachelorarbeit eignet.

 

Wie lange dauert die Bachelorarbeit?

Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.

 

Kann ich die Praxisphase und die Bachelorarbeit miteinander verbinden?

Ja, die Praxisphase und die Bachelorarbeit können direkt hintereinander im selben Unternehmen durchgeführt werden. Die Bachelorarbeit kann auf den Ergebnissen der Praxisphase aufbauen, es ist jedoch eine klar von der Praxisphase abgegrenzte Themenstellung erforderlich.

Die Entscheidung über den direkten Anschluss der Bachelorarbeit kann im Laufe der Praxisphase getroffen werden. Dies muss nicht bereits zu Beginn der Praxisphase festgelegt werden.

Das Bestehen der Praxisphase ist Voraussetzung für die Bachelorarbeit. Da der Bericht zur Praxis­phase spätestens zwei Wochen nach Ende der Praxisphase abgegeben werden muss und eine gewisse Zeit für die Korrektur erforderlich ist, liegt die Bewertung erst nach einiger Zeit vor. Damit bei einer Verbindung von Praxisphase und Bachelorarbeit keine Unterbrechung entsteht, kannst du die Anmeldung zur Bachelorarbeit bereits vorher einreichen. Du kannst dann direkt im Anschluss an die Praxisphase auf eigenes Risiko mit der Bachelorarbeit beginnen.

Die Anmeldung ist in diesem Fall zunächst nur proviso­risch. Sie wird erst verbucht, wenn die Praxis­phase offiziell bestanden ist. Sollte die Praxisphase als nicht bestanden gewertet werden, müsstest du die Bachelorarbeit abbrechen.

Im Studienverlaufsplan sind zwischen Praxisphase und Bachelorarbeit – zu Beginn und in der ersten Hälfte des siebten Semesters – noch einige andere Lehrveranstaltungen vorgesehen. Diese werden in jedem Semester angeboten. Du kannst diese Lehrveranstaltungen daher auch bereits im sechsten Semester durchführen und anschließend mit der Praxisphase beginnen. Dann kannst du die Bachelorarbeit nahtlos an die Praxisphase anschließen.

Da die betreffenden Lehrveranstaltungen als Blockveranstaltun­gen zu Beginn des Semesters, an einzelnen Tagen im Semester bzw. als Studienprojekt in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit durchgeführt werden, kannst du ab Mitte der Vorlesungszeit mit der Praxisphase beginnen (Mitte Mai im Sommersemester oder Ende November im Winterse­mester).

 

Gibt es Besonderheiten für die dualen Studiengänge?

Die Regelungen für die Bachelorarbeit unterscheiden sich in den dualen Studiengängen nicht von denen der nicht-dualen Studiengänge.

Meist wird die Bachelorarbeit in dem Unternehmen durchgeführt, in dem auch der Praxisteil des dualen Studiums geleistet wird.

Da Praxisphase und Bachelorarbeit in der Regel im selben Unternehmen durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, sie miteinander zu verbinden. Hierzu absolvierst du die sonstigen Lehrveranstaltungen des siebten Semesters bereits im sechsten Semester. Dann kannst du etwa in der Mitte der Vorlesungszeit des sechsten Semesters die Praxisphase beginnen und im Anschluss daran die Bachelorarbeit durchführen.

In diesem Fall meldest du die Bachelorarbeit vor Ende der Praxisphase an. Da die bestandene Praxisphase Voraussetzung für die Bachelorarbeit ist, ist diese Anmeldung zunächst nur provisorisch, bis der Bericht der Praxisphase bewertet wurde.

Welche Voraussetzungen müssen für die Bachelorarbeit erfüllt sein?

Du musst die Praxisphase erfolgreich abgeschlossen haben.

In den Studiengängen Medizininformatik und Medizininformatik - dual musst du zudem das Praktikum in einer Einrichtung des Gesundheitswesens erbracht haben.

 

Bis wann muss die Bachelorarbeit spätestens begonnen werden?

Wenn du alle sonstigen Prüfungs- und Studienleistungen – mit Ausnahme des Kolloquiums zur Bachelorarbeit – erbracht hast, musst du zu Beginn des folgenden Semesters mit der Bachelorarbeit beginnen. Allerdings wird erst dann ein Fehlversuch eingetragen, wenn diese Frist um zwei Semester versäumt wird.

 

Wie finde ich eine Betreuerin oder einen Betreuer?

Bachelorarbeiten im Rahmen von Forschungsprojekten werden häufig von Dozentinnen oder Dozenten betreut, die an dem Projekt beteiligt sind.

Wenn du einen eigenen Themenvorschlag hast oder ein Thema von einem Unternehmen bearbei­ten willst, frage bei Dozentinnen und Dozenten an, zu deren Fachgebieten das Thema passt.

Neben der Betreuerin bzw. dem Betreuer benötigst du auch eine Zweitkorrektorin oder einen Zweitkorrektor. Frage bei passenden Dozentinnen oder Dozenten an, wenn Thema und Betreuerin bzw. Betreuer festliegen.

Mindestens eine der beiden prüfenden Personen (Betreuerin bzw. Betreuer und Zweitkorrektorin bzw. Zweitkorrektor) muss eine Professorin bzw. ein Professor sein.

 

Wie finde ich ein Thema für die Bachelorarbeit?

Wenn Du eine Bachelorarbeit an der Hochschule durchführen willst, wende dich an Dozentinnen und Dozenten, deren Fachgebiet dich interessiert und frage nach möglichen Themen. Insbesondere in Forschungsprojekten gibt es häufig interessante Themen.

Wenn Du eine Bachelorarbeit in einem Unternehmen durchführen willst, kannst du dich wie bei der Praxisphase auf Online-Stellenportalen, Firmen-Webseiten und Job-Börsen umsehen.

In der Campusboard-Pinnwand werden ebenfalls Ausschreibungen für Abschlussarbeiten veröffentlicht.

In der Campusboard-Anwendung „Studienarbeiten“ kann man im Register „interne Suche“ Themen und Firmen bereits durchgeführter Bachelorarbeiten finden. Häufig lohnt sich die Anfrage bei Firmen, bei denen bereits Bachelorarbeiten mit interessanten Themen durchgeführt wurden.

 

Wie erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit?

Damit du dich anmelden kannst, benötigst du:

  • Eine Betreuerin oder einen Betreuer der Hochschule
  • Eine Zweitkorrektorin oder einen Zweitkorrektor der Hochschule
  • Ein mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abgestimmtes Thema mit einer kurzen Beschreibung. Der Titel ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch anzugeben.

Die Anmeldung erfolgt über das Campusboard. Lies in der Anwendung „Studienarbeiten“ unter „Hinweise/Hilfe“ die Anleitung zur Anmeldung.

Lege die Arbeit mit „Neue Arbeit anlegen“ an und fülle das Formular aus.

Um die Anmeldung einzureichen, drückst du die Schaltfläche „Online-Genehmigung einholen“.

Wie erfolgt die Betreuung der Bachelorarbeit?

Dies ist individuell verschieden. Sprich mit deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer, wie dies gehandhabt wird. Prinzipiell ist es sinnvoll, während der Bachelorarbeit die Betreuerin bzw. den Betreuer regelmäßig über die Fortschritte zu informieren. Ebenso ist es empfehlenswert, die Gliederung der Arbeit abzusprechen.

 

Kann ich die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit verlängern?

Im Normalfall nicht. Falls die Bearbeitungsdauer aufgrund von Krankheit oder durch sonstige zwingende Gründe nicht eingehalten werden kann, kannst du eine Verlängerung beantragen.

 

Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit ändern?

Wenn du die Formulierung des Titels ändern willst, aber der eigentliche Gegenstand der Arbeit unverändert bleiben, kannst du das in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer tun.

Innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit kannst du das Thema komplett zurückgeben, ohne dass hierfür ein Fehlversuch angerechnet wird. Du kannst dann ein komplett anderes Thema bearbeiten. Die Rückgabe des Themas ist nur einmal möglich.

Gibt es bestimmte Vorgaben für die Bachelorarbeit?

Es muss das Deckblatt verwendet werden, das du im Campusboard für deine Arbeit erzeugen lassen kannst.

Folgende Inhalte sind direkt hinter dem Deckblatt einzufügen:

  • Kurzfassung in Deutsch
  • Kurzfassung in Englisch
  • Handschriftlich unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde, keine anderen als die in der Abhandlung angegebenen Hilfen benutzt wurden und dass alle Zitate deutlich als solche gekennzeichnet sind.
  • Eventuell ein Sperrvermerk, falls die Arbeit vertrauliche Daten enthält und nicht frei veröffentlicht werden darf.

Im Campusboard finden du in der Anwendung „Studienarbeiten“ unter „Materialien“ eine zip-Datei zu deinem Studiengang. Darin ist eine Vorlage für eine Bachelorarbeit enthalten, die du als Grundlage für deine Arbeit verwenden kannst. Prüfe aber, ob die Gliederung und die sonstigen Inhalte auch für deine konkrete Arbeit geeignet sind, und passe sie gegebenenfalls an.

Sprich die genaue Gliederung, Umfang, Gestaltung usw. mit deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer ab.

 

Gibt es eine Dokumentvorlage für die Bachelorarbeit?

Im Campusboard finden du in der Anwendung „Studienarbeiten“ unter „Materialien“ eine zip-Datei zu deinem Studiengang. Darin ist eine Vorlage für eine Bachelorarbeit enthalten, die du als Grundlage für deine Arbeit verwenden kannst. Prüfe aber, ob die Gliederung und die sonstigen Inhalte auch für deine konkrete Arbeit geeignet sind, und passe sie gegebenenfalls an.

Sprich die genaue Gliederung, Umfang, Gestaltung usw. mit deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer ab.

 

In welcher Sprache muss die Bachelorarbeit verfasst werden?

Prinzipiell sind Bachelorarbeiten in Deutsch oder Englisch möglich. Wenn die Bachelorarbeit auf Englisch verfasst werden soll, sprich dies mit deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer ab.

 

Was muss bezüglich der Vertraulichkeit beachtet werden?

Falls du die Bachelorarbeit in einem Unternehmen durchführst, frage dort nach, ob die Arbeit frei veröffentlicht werden darf, oder ob ein Sperrvermerk eingefügt werden muss. Einen Formulierungsvorschlag für einen Sperrvermerk findest du in der Vorlage zu Bachelorarbeiten im Campusboard (in der Anwendung „Studienarbeiten“ unter „Materialien“ befindet sich eine zip-Datei für deinen Studiengang, darin eine Word-Datei mit der Vorlage).

Bei der Abgabe der Arbeit sind zusätzliche Angaben zur Vertraulichkeit von Inhalt, Firma und Titel zu machen. Kläre dies gegebenenfalls rechtzeitig vorher mit dem Unternehmen ab.

Manche Unternehmen beanspruchen nach Fertigstellung der Arbeit eine Frist für die Freigabe­prüfung der Arbeit. Kläre zu Beginn deiner Arbeit ab, ob du solche Fristen in deiner Zeitplanung berücksichtigen musst.

In vielen Fällen ist es jedoch auch möglich, die schriftliche Arbeit so zu gestalten, dass keine Firmeninterna enthalten sind. So können echte Daten durch anonyme Beispieldaten ersetzt werden, kritische Teile von Screenshots verpixelt werden etc. Erkundige dich in dem Unternehmen, ob es durch geeignete Maßnahmen möglich ist, auf einen Sperrvermerk zu verzichten. Eine Arbeit ohne Sperrvermerk hat den Vorteil, dass du sie anderen zeigen kannst, z. B. auch einem möglichen künftigen Arbeitgeber. Bei einer Arbeit mit einem Sperrvermerk darfst Du das nicht.

 

Wie erfolgt die Abgabe der Bachelorarbeit?

Die Arbeit ist sowohl in elektronischer Form (als pdf) als auch als ausgedrucktes und gebundenes Exemplar einzureichen. Das elektronische und das gedruckte Exemplar müssen inhaltlich überein­stimmen.

Frage deine Betreuerin bzw. deinen Betreuer sowie die Zweitkorrektorin bzw. den Zweitkorrektor rechtzeitig vor der Abgabe, ob sie ebenfalls jeweils ein ausgedrucktes und gebundenes Exemplar wünschen. Entsprechend ihren Wünschen musst du gegebenenfalls zwei oder drei gedruckte Exemplare einreichen.

Die Abgabe der elektronischen Fassung erfolgt per E-Mail an das Dekanat des Fachbereichs IMST (studienarbeiten-imst(at)hs-kl(dot)de) und an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer. Beachte eine maximale Dateigröße von 10 MB bei E-Mails. Nimm bei größeren Dateien die Abgabe über Seafile vor.

Die elektronische Version ist spätestens zu dem in der Campusboard-Anmeldung genannten Abgabedatum einzureichen.

Die gedruckten und gebundenen Exemplare sollten einen Datenträger (z. B. CD oder USB-Stick) enthalten, der in einer Hülle fest angebracht ist – nicht lose beilegen! Dieser Datenträger muss die Arbeit als pdf-Datei und auch als Quelldatei (docx, odt, tex, …) enthalten, sowie alle sonstigen erstellten Dokumente (Entwurfsdokumentation, Programme, Dokumentation, …).

Die gedruckten und gebundenen Exemplare müssen spätestens zwei Wochen nach dem Abgabe­termin eingereicht werden.

Wie läuft das Kolloquium ab?
Es handelt sich um eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von ungefähr 30 Minuten, in der du deine Arbeit präsentierst.

In der Regel beginnt das Kolloquium mit einem kurzen Vortrag, in dem du die wichtigsten Inhalte der Arbeit darstellt. Anschließend stellen die Prüferinnen bzw. Prüfer Fragen zur Arbeit.

Neben dir sind zwei Prüfende beteiligt: Die Betreuerin bzw. der Betreuer und eine weitere prüfungsberechtigte Person – zumeist die Zweitkorrektorin bzw. der Zweit­korrektor. Auf Antrag können auch Gäste zugelassen werden.

 

Wann findet das Kolloquium statt?

Meist wird das Kolloquium wenige Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit durchgeführt.
Es ist aber auch möglich, das Kolloquium bereits vor der Abgabe durchzuführen, frühestens nach zwei Dritteln der Bearbeitungszeit. Sprich ggf. mit deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer, wie sie oder er dies handhabt.

Deine Betreuerin bzw. dein Betreuer stimmt den Termin mit der Zweitkorrektorin bzw. dem Zweit­korrektor ab und lädt dich zum Kolloquium ein. Teilen ihnen frühzeitig mit, falls du nach der Abgabe zu bestimmten Zeiten verhindert bist, damit dies bei der Terminplanung berücksichtig werden kann.

 

Wie oft kann man die Bachelorarbeit wiederholen, wenn man nicht bestanden hat?

Anders als bei sonstigen Prüfungen können die Bachelorarbeit und das Kolloquium bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden. Nach dem Bescheid über das Nichtbestehen muss die Bachelorarbeit innerhalb von drei Monaten neu angemeldet werden.

 

Wie ist der weitere Ablauf nach Bachelorarbeit und Kolloquium?

Wenn du die Bachelorarbeit und das Kolloquium bestanden hast und du alle sonstigen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hast, hast du das Studium erfolgreich abgeschlossen.

Die Verbuchung im Prüfungsamt dauert einige Tage. Anschließend kannst du dir vom Prüfungsamt eine Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss ausstellen lassen. Die Ausstellung des offiziellen Zeugnisses dauert mehrere Wochen.

Im Campusboard in der Anwendung „Studienarbeiten“ sind unter „Hinweise/Hilfe“ weitere Informationen über Anmeldung, Durchführung und Abgabe studentischer Arbeiten aufgeführt.

Unter „Materialien“ findest du zu deinem Studiengang eine zip-Datei mit Dokumentvorlagen, Hin­weisen zu Anmeldefristen sowie zu vertraglichen Regelungen für den Fall, dass du eine praktische Bachelorarbeit an der Hochschule durchführst.

 

Wen kann ich bei weiteren Fragen ansprechen?

Für allgemeine Fragen steht dir die Studiengangsleiterin bzw. der Studiengangsleiter deines Studiengangs zur Verfügung. Für konkrete Fragen zu deiner laufenden Bachelorarbeit wendest du dich am besten an deine Betreuerin oder deinen Betreuer.