Der Weg der Systemakkreditierung

Für die HSKL bedeutet eine systemakkreditierte Hochschule zu sein, sich verantwortungsvoll, nachhaltig und autonom mit der Weiterentwicklung des Lehrangebots der gesamten Hochschule auseinanderzusetzen. Im Gegensatz zu klassischen Programmakkreditierungen verbessert die Akkreditierung von Studiengängen im eigenen Qualitätsmanagementsystem (QMS) die Etablierung eigener Qualitätsstandards, aber auch die Profilierung der Hochschule z.B. mit Blick auf die Umsetzung strategischer Ziele. Durch die internen Verfahren werden Vereinbarung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Studienangebots zwischen Hochschulgremien, Hochschulleitung, Dekanen sowie Studiengangsleitungen diskutiert und getroffen. Diese gemeinsame und kontinuierliche Auseinandersetzung mit der eigenen Qualität, Zielsetzung und Erreichung der Ziele wirkt nicht nur in den Studiengängen, sie entwickelt die Organisation Hochschule als Ganzes weiter.

Heute bis 2023

Zusammenstellung der Gutachtergruppe

Beteiligte Akteure: evalag

Auftaktveranstaltung

Beteiligte Akteure: HS KL & evalag

Einführende Sitzung

Beteiligte Akteure: HS KL, evalag & Gutachtergruppe

Kurze Vorstellung des QM-Systems, Entwicklung seit der letzten Akkreditierung, Festlegen der Stichproben

Einreichen des Selbstberichts durch die Hochschule

Beteiligte Akteure: HS KL

ca. 6 Monate nach der einführenden Sitzung

Vorbereitende Sitzung

Beteiligte Akteure: HS KL, evalag & Gutachtergruppe

ca. 8 Wochen nach Einreichen des Selbstberichts

Erstellung einer ersten Rückmeldung

Beteiligte Akteure: Gutachtergruppe & evalag

 

Begehung

Beteiligte Akteure: HS KL

2,5 Tage

Erstellung und Abstimmung des Gutachtens

Beteiligte Akteure: Gutachtergruppe & evalag

Stellungnahme Hochschule auf sachliche Richtigstellung

Beteiligte Akteure: HS KL

Einarbeitung der Rückmeldung der Hochschule

Beteiligte Akteure: evalag

Finale Abstimmung des Gutachtens

Beteiligte Akteure: Gutachtergruppe & evalag

Versand des Akkreditierungsberichts an den Akkreditierungsrat

Beteiligte Akteure: HS KL

Welche Aufgabe übernimmt der Senatsausschuss Qualität und Lehre (SQL) der Hochschule Kaiserslautern bei der (Re-) Akkreditierung von Studiengängen?

Der SQL versteht sich als fachbereichsübergreifendes Beratungsgremium, um die Akkreditierungsabläufe kontinuierlich zu optimieren und den Studiengängen und auch Fachbereichen bei diesen Prozessen zu helfen - sowohl bei der kritischen Selbstbetrachtung als auch beim Finden und Umsetzen von Verbesserungsmaßnahmen. Beauftragt vom Senat diskutiert der SQL die Ergebnisse der Verfahren mit den Studiengangsverantwortlichen und unterstützt damit den Präsidenten, indem er ihm eine Empfehlung zur Akkreditierungsentscheidung bzw. letztendlich der Übergabe der Urkunde ausspricht.

Prof. Dipl. Des. Thomas Wagner, Vorsitzender Senatsausschuss Qualität und Lehre (SQL) der Hochschule Kaiserslautern

Welchen Vorteil hat die Systemakkreditierung an der HS KL aus Sicht des SQL?

Die Systemakkreditierung bietet zum einen ein standardisiertes, vergleichbares und durch die Stabsstelle gut organisierbares Framework, innerhalb dessen sich Studiengänge einfacher regelmäßig bewerten und erneuern können als in einer Programmakkreditierung. Zum anderen ermöglicht es der Hochschule, aus eigener Kraft und auf unabhängige Weise einen Prozess zu etablieren, der kontinuierlich ausgebaut und optimiert werden kann (Stichwort Autonomiegewinn & Selbstverantwortung für die Qualität der Lehre). Gleichzeitig bleibt die Beratung durch externe Peers und Fachleute voll und ganz erhalten, und kann, etwa durch das Aufbauen von Fachbeiräten, sogar noch intensiviert werden.

Prof. Dipl. Des. Thomas Wagner, Vorsitzender Senatsausschuss Qualität und Lehre (SQL) der Hochschule Kaiserslautern

HSKL

Leitung der Stabsstelle

HSKL

Hochschuldidaktik, Akkreditierungsverfahren

HSKL

Akkreditierungsverfahren

2014 bis 2018

Senatsbeschluss

Auswahl Agentur (ACQUIN)

Antrag eingereicht

Prüfung auf Zulassung; Zulassung und Verlängerung der Akkreditierungsfrist von Studiengängen bis 30.09.2017

Einreichung der Selbstdokumentation

1. Begehung mit Stichprobenauswahl

Bericht von ACQUIN zur 1. Begehung

Nachreichungen

2. Begehung

Zusendung des Gutachtens

Stellungnahme der HS KL

Akkreditierungsentscheidung

Frist zur Umsetzung der Auflagen