Aktuelle Informationen zur Vergabe

Die Stipendienbescheide wurden versandt.

Aktuelle Informationen zur Vergabe

Aufgrund der Vielzahl an eingegangen Bewerbungen ist die Prüfung durch die Kommission noch nicht abgeschlossen und es wurden noch keine Bescheide versendet. Sie erhalten die Rückmeldung über den Postweg, wir informieren über die Webseite, sobald diese versendet wurden und bitten bis dahin um Geduld. Die Auszahlung an die Stipendiat*innen wird zum 01.03.2024 rückwirkend erfolgen.

Aktuelle Informationen

Stipendien zu vergeben

Die Bewerbungsphase startet am 11.01.2024 und endet am 26.01.2024.

Informationen über die Bewerbungsvoraussetzungen und Vorgaben zur Beantragung sind den untenstehenden Unterlagen zu entnehmen.

Den Bewerbungsantrag (s. unten) sowie die beigefügten Unterlagen sind vollständig und in einem zusammengeführten PDF-Dokument per Email an die Referentin der Hochschulleitung Frau Linda Wittig mit "Betreff: Stipendium Engagement 2024" zu senden.

Bitte achten Sie darauf, dass der Bewerbungsantrag vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Nachweise beigefügt sind, da Sie ansonsten vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

Antragsunterlagen

Informationen zum Vergabeprozess

Erfahrungsberichte

Die Hochschulleitung vergibt jährlich Stipendien für begabte Studierende, die sich in besonderer Weise gesellschaftlich engagieren. Erfahren Sie hier mehr zu den Bewerbungsvoraussetzungen und Vorgaben zur Beantragung.

Einige von Ihnen zeichnen sich durch Begabung im Studium und zudem durch besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit aus. Sie prägen und gestalten die Gesellschaft auf vielfältige Weise, übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und schauen über Ihren eigenen fachlichen Tellerrand hinaus. Beispiele hierfür können das Engagement an unserer Hochschule (in Gremien, im StuPa, AStA, Fachschaftsrat usw.), in Verbänden, Vereinen und Initiativen sein. Manche von Ihnen engagieren sich besonders im Umwelt- und Tierschutz, im Sport, in der Kirche oder in den Bereichen Soziales und Kultur.

Unter diesen Personen können wir jährlich drei Stipendien vergeben. Die Stipendienmittel werden uns von der „Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses des Landes Rheinland-Pfalz“ zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt für ein Jahr ab dem 01. März eines jeden Jahres.

Wir freuen uns über die Möglichkeit Ihr Engagement auf diese Weise wertschätzen zu dürfen und sehen Ihrer Bewerbung mit Freude entgegen.

Erfahrungsberichte

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die in einem Bachelor- oder konsekutiven Masterstudiengang an der Hochschule Kaiserslautern immatrikuliert und ein nicht gebührenfinanziertes Studienangebot wahrnehmen. Sie müssen voraussichtlich noch mindestens zwei Semester in diesem Studiengang an der HS Kaiserslautern eingeschrieben sein werden.

Bewerben können sich deutsche und ausländische Studierende.

Schüler*innen, ein Studium aufnehmen wollen, können sich ebenfalls bewerben. Studienplatzbewerber*innen können den Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibebestätigung nachreichen.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h. ein Stipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine weitere begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhält. BAföG-Leistungen zählt nicht zu der hier genannten materiellen Förderung und steht diesem Stipendium nicht entgegen.

Die Richtlinie der Studienstiftung legt fest, dass Tätigkeiten gegen Entgeld, die nach Art und Umfang nicht der Erreichung des Studienziels dienlich sind, nicht den Förderkriterien entsprechen. Als nicht dienlich wurden Jobs klassifiziert, die einen Minijob überschreiten.

Die Beantragung ist nur mit dem bereitgestellten Formular möglich. Nur bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllte Anträge mit allen geforderten Nachweisen werden von der hochschulinternen Vergabekommission bei der Auswahl berücksichtigt. Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Anträge oder nachgereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind gesammelt in einem PDF Dokument einzureichen.

a) für Studienanfänger*innen - Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung oder - die besondere Qualifikation, die zu einem Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt oder - die Studienleistungen eines ggf. vorausgegangenen Hochschulstudiums

b) für bereits immatrikulierte Studierende - die bisher erbrachten Studienleistungen - für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums

c) zusätzliches Auswahlkriterium für beide Gruppen nach a) und b): besonderes gesellschaftliches Engagement - Engagement an der Hochschule, z.B. Fachschaften, StuPa, AStA, studentische Initiativen und Projekte, sofern diese Tätigkeiten nicht vergütet werden - Engagement außerhalb der Hochschule, z.B. dauerhaftes, ehrenamtliches Engagement und Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Initiativen (eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 50 Euro ist unschädlich)

Bewerbungsmodalitäten und die Vorgaben zur Beantragung

Ansprechperson

HSKL

Referentin der Hochschulleitung