Hochschulrat der Hochschule Kaiserslautern

Aufgaben und Zusammensetzung

Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, von denen fünf Mitglieder durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur benannt werden und fünf Mitglieder durch den Senat der Hochschule mit zwei Dritteln seiner Stimmen gewählt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Amtszeit für die studentischen Mitglieder beträgt zwei Jahre. Die Tätigkeit als Mitglied erfolgt ehrenamtlich.

Aufgaben (HochSchG § 74, Abs. 2)

  • Beratung und Unterstützung der Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten,
  • Förderung der Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule,
  • Einreichung von Vorschlägen zur Einrichtung von Studiengängen,
  • Zustimmung zum Gesamtentwicklungsplan sowie dem Qualitätssicherungssystem der Hochschule, der Grundordnung, den allgemeinen Grundsätzen des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel innerhalb der Hochschule
  • Vorschlag an Senat zur Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin oder des*der Kanzlers*Kanzlerin
  • uvm.

 

Vorsitz

Monika Rühl
 

Stellvertretende Vorsitzende

Heidrun Schulz
Prof. Dr. Marko Baller

Externe Mitglieder

Prof. Dr. Albert Albers
Christiane Ank-Kunze
Monika Rühl
Heidrun Schulz
Franziska Zadra

Interne Mitglieder

Lisa-Michelle Schneider (FB BW)
Constanze Schmitz (Leitung der Stabsstelle für Qualität in Studium und Lehre)
Prof. Dr. Marko Baller (FB IMST)
Prof. Dr. Peter Heidrich (FB AING)
Prof. Dr. Marion Rauch (FB BG)

Teilnahme an den Sitzungen

Die Gremien tagen in der Regel hochschulöffentlich, sodass Sie mit Vorabanmeldung per Mail an sektretariat.hochschulleitung(at)hs-kl(dot)de herzlich eingeladen sind, den Sitzungen zuzuhören.

Hochschulratsprotokolle

Die Protokolle der Hochschulratssitzungen seit Sommersemester 2012 sind im Intranet hinterlegt.