Abschluss
Master of Arts
Studiengangsart
Konsekutiver Studiengang, Präsenzstudium
Campus
Zweibrücken
Fachbereich
Betriebswirtschaft
Regelstudienzeit
3 Semester
Zugangsvoraussetzungen

1. Die Zulassung zum Master-Studiengang Wirtschaft und Recht verlangt

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften, vorzugsweise mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt,
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit Abschluss Wirtschaftsjurist, oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium,

2. Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge müssen mit der Endnote 2,9 (oder besser), rechtswissenschaftliche Studiengänge müssen mit der Endnote 6,0 Punkte oder besser (Ersten Prüfung gem. § 5 DRiG) abgeschlossen sein.

3. Fachspezifische Mindestqualifikation

  • Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge (B.A.) müssen den Nachweis von Kenntnissen des Deutschen Zivilrechts im Wert von mindestens 15 ECTS erbringen; dabei müssen mindestens 5 ECTS auf das Lehrgebiet Individualarbeitsrecht entfallen.
  • Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge (LL.B., Staatsexamen, oder vergleichbar) müssen den Nachweis von Modulen aus dem Lehrgebiet der Wirtschaftswissenschaften (i.e.S.) im Wert von mindestens 15 ECTS erbringen.

4. Soweit die fachspezifische Mindestqualifikation zur Zeit des Zulassungsantrags nicht nachgewiesen werden kann, ist eine Zulassung unter Auflagen möglich. Nicht nachgewiesene arbeitsrechtliche Kenntnisse können durch erfolgreichen Abschluss des Moduls „Arbeitsrecht“ im Studiengang Wirtschaft und Recht (B.A.), oder durch einen vom Fachbereich angebotenen Brückenkurs nachgewiesen werden.

5. gute Englischkenntnisse sollten vorhanden sein 

Vorpraktikum
Nicht erforderlich
Studienbeginn
Sommersemester und Wintersemester SS empfohlen
Lehrsprache
Deutsch
Akkreditierung
akkreditiert bis 29.02.2028, Systemakkreditierung