Studiengang

Innenarchitektur, Master

Berufsbild Innenarchitektur

Die Innenarchitektin I Der Innenarchitekt

Der Innenarchitekt arbeitet innerhalb der Architekturplanung als Spezialist für die Gestaltung von Lebensräumen. Bei Innenarchitekten liegt die Spezialisierung in folgenden Bereichen:

raumbildender Ausbau, Funktionsänderungen in bestehenden Gebäuden, An- und Ausbauten, Sanierung und Renovierung von Gebäuden, Erhaltung von denkmalgeschützten Räumen und Gebäuden, technischer Ausbau, fliegende Bauten wie Ausstellungs- und Messebauten, Entwicklung von industriell produzierten Möbeln, Objekten, Textilien, Ausbau- und Ausstellungssystemen, Serienbauteilen und Beleuchtungssystemen.


Studienabschluss

Der Studienabschluss des M.A.-Studiums zum "Master of Arts im Studiengang Innenarchitektur" bereitet insbesondere auf folgende berufliche Tätigkeiten vor:

  • Niederlassungen als freischaffender Innenarchitekt in selbständiger Tätigkeit (nach der Aufnahme in die von der Architektenkammer geführten Liste der Innenarchitekten). Weitere Informationen zur Eintragung in das Berufsverzeichnis der Architektenkammer.
  • Mitarbeiter in Innenarchitektur-/Architektur- und Planungsbüros mit Aufgaben der Projektierung, Projektüberwachung, Beratung und der Bauausführung.
  • Angestellter oder Beamter in staatlichen und kommunalen Bau- und Planungsämtern und im Bildungsbereich mit der Befähigung zur Aufnahme in den höheren Dienst.
  • Tätigkeiten in anderen, durch die Ausbildung tangierten interdisziplinären Berufsfeldern, die sich aufgrund veränderter gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen zukünftig ergeben werden, bis hin zur Tätigkeit als Berater oder Gutachter.
  • Befähigung zum höheren Dienst
Während der Diplomstudiengang Innenarchitektur an Fachhochschulen lediglich den Zugang zum gehobenen Dienst im Bereich der staatlichen und kommunalen Bauverwaltungen ermöglichen kann, befähigt der Studienabschluss „Master of Arts“ im Studiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Kaiserslautern zur Aufnahme in den höheren Dienst.