Wissenswertes von A bis Z

Akademischer Grad

Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad „Master of Science“ (abgekürzt: „M. Sc.“) verliehen.

Anmeldung zu Modulen

Studierende im Vollzeitstudiengang haben sich zu Prüfungs- und Studienleistungen der Pflichtmodule erstmals im dritten Fachsemester anzumelden, Studierende im Teilzeitstudiengang erstmals im siebten Fachsemester. Die Prüfungs- und Studienleistungen gelten als erstmals nicht bestanden, wenn diese Meldefrist um zwei Semester versäumt wird.

Anwendungsorientierung

Der Masterstudiengang ist grundsätzlich ein anwendungsorientierter, wissenschaftlicher Studiengang, der zu einem zweiten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Werden 30 ECTS-Punkte in Forschungsmodulen erbracht und ist darüber hinaus die Masterarbeit forschungsorientiert, gilt das Studium als forschungsorientiert absolviert.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15.07., für das Sommersemester der 15.01.

Masterarbeit

Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer mindestens 30 ECTS-Punkte im Studiengang erbracht und gegebenenfalls seine Auflagen erfüllt hat. Der Prüfungsausschuss kann in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.

Die Masterarbeit ist vor Beginn im Prüfungsamt anzumelden. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Fachprüfungsordnung erfüllt sind. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Im begründeten Ausnahmefall kann die Frist um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Im Falle eines Studiums in Teilzeit kann die Bearbeitungszeit auf Antrag auf maximal neun Monate zusätzlich der Verlängerungsmöglichkeit erhöht werden. Der Antrag ist bei Kenntnis der begründenden Umstände vor Beginn der Masterarbeit zu stellen.

Die Zuordnungszahlen für das Modul „Masterarbeit und Kolloquium“ wird von der oder dem betreuenden Prüferin oder Prüfer im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung für den Einzelfall festgelegt.

Gruppenarbeit ist für die Masterarbeit nicht zugelassen. Die Masterarbeit kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Bei einer Masterarbeit in deutscher Sprache ist für den Anhang zur Masterarbeit eine „Extended Summary“ in englischer Sprache im Umfang von mindestens 5000 Wörtern zu erstellen. Entsprechend ist bei einer englischsprachigen Masterarbeit eine „Erweiterte Zusammenfassung“ von mindestens 5000 Wörtern in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Masterarbeit ist in einfach gebundener Ausführung und in elektronischer Form fristgemäß bei der prüfenden Person, die das Thema ausgegeben hat, abzugeben. Das Prüfungsamt ist über die Abgabe der Masterarbeit zu informieren (Einreichung des Deckblatts der Arbeit).

Kolloquium zur Masterarbeit

Im Kolloquium präsentieren die Studierenden ihre Masterarbeit in einem 30-minütigen Vortrag. Im Anschluss findet eine Befragung zum Thema der Masterarbeit von in der Regel nicht länger als 15 Minuten statt. Findet der Vortrag an der Hochschule statt, sind Termin, Ort und Thema des Vortrages mindestens zwei Wochen im Voraus von der oder dem Betreuenden über das Dekanat durch Aushang bekannt zu machen. Bei einem Kolloquium an der Hochschule kann die Öffentlichkeit auf Wunsch des Studierenden bei der Befragung ausgeschlossen werden. Das Kolloquium soll in der Regel spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Masterarbeit erfolgen, wobei stets gewährleistet sein muss, dass bei regulärem Beginn der Masterarbeit mit dem 3. Studiensemester die Regelstudienzeit eingehalten werden kann.

Mobilitätsmodul

Die Studierenden können die erforderlichen Module eines Semesters durch entsprechende Zeiten an einer ausländischen Hochschule und Erbringung von Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten im Rahmen des Mobilitätsmoduls ersetzen. Für das Mobilitätsmodul ist vorab ein „Learning Agreement“ zu vereinbaren; der Prüfungsausschuss benennt hierfür zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer. Sollten während des Aufenthalts an der ausländischen Hochschule nicht die erforderlichen 30 ECTS-Punkte erbracht werden, kann der Prüfungsausschuss an der Hochschule Kaiserslautern zu erbringende Leistungen festlegen, mit denen das Mobilitätsmoduls noch erbracht werden kann; dabei kann durch die Auswahl der zu erbringenden Leistung die ursprünglich erforderliche Gesamtzahl von 30 ECTS-Punkten überschritten werden. Insgesamt sind jedoch Leistungen im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten an der ausländischen Hochschule zu erbringen. Die Note des Mobilitätsmoduls bildet sich aus den nach zugeordneten ECTS-Punkten gewichteten Noten der im Rahmen des Mobilitätsmoduls erbrachten Leistungen.

Das Mobilitätsmodul kann ab dem zweiten Fachsemester einmal im Studium gewählt und erbracht werden. Abweichend dazu kann in besonders begründeten Fällen eine frühere Wahl durch den Prüfungsausschuss gestattet werden. Die vom Prüfungsausschuss benannten Personen legen anhand der gewählten und erbrachten Leistungen die Zuordnungszahlen fest.

Im Rahmen des Mobilitätsmoduls können auch forschungsorientierte Leistungen entsprechend erbracht werden. Dies ist im „Learning Agreement“ zu vereinbaren. Die forschungsorientierten Leistungen werden im erbrachten Umfang für die Feststellung, ob das Studium forschungsorientiert absolviert wurde, berücksichtigt.     

Prüfungsformen

Prüfungs- und Studienleistungen von Pflichtmodulen sind im Studienverlaufsplan oder im Modulkatalog als solche gekennzeichnet, die Prüfungsformen von Prüfungsleistungen sind darin ebenfalls angegeben. Die Prüfungs- und Studienleistungen von Wahlpflichtmodulen einschließlich der Prüfungsformen von Prüfungsleistungen werden im Katalog der Wahlpflichtmodule festgelegt. Mögliche Formen von Prüfungsleistungen sind die in der AMPO geregelten Formen sowie die Kombinierte Prüfung und die Präsentation mit Fachgespräch.

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Der Studiengang kann auch in Teilzeit mit einer Studienzeit von sieben Semestern studiert werden.

Sprachkenntnisse

Alle Pflichtmodule sowie die meisten Wahlpflichtmodule werden in deutscher Sprache angeboten. Sie sind durch deutschsprachige Veranstaltungsnamen gekennzeichnet. Weitere Module werden auf Englisch angeboten. Studierende können den Studiengang also komplett auf Deutsch oder in einer Kombination von Deutsch und Englisch absolvieren.

Hinweis zur Masterarbeit: Jeder Studierende, der eine Masterarbeit in deutscher Sprache schreibt, muss zusätzlich für den Anhang eine „Extended Summary“ mit mindestens 5.000 Wörtern in englischer Sprache verfassen. Umgekehrt muss auch jeder Studierende, der eine englischsprachige Masterarbeit schreibt, eine „Erweiterte Zusammenfassung“ mit mind. 5.000 Wörtern in deutscher Sprache verfassen.

Hinweis für Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Alle Studienbewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen die für ihren Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem B2-Niveau nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) durch ein anerkannten Sprachzertifikat nachweisen.

Studienbeginn

Das Studium kann zum Wintersemester und zum Sommersemester aufgenommen werden.

Studiengebühren

In Rheinland-Pfalz fallen für ein Erststudium im Master keine Studiengebühren an.

Teilzeitstudiengang

Der Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik - Teilzeit wird als Teilzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sieben Semestern angeboten. Die Teilzeitstudierenden besuchen die gleichen Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab wie Studierende mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern (Vollzeitstudiengang).

Wahlpflichtmodule: Katalog

Der Fachbereichsrat beschließt über einen Modulkatalog von möglichen Wahlpflichtmodulen. Die Studierenden haben die Möglichkeit, aus diesem Wahlpflichtkatalog ihre Prioritäten rechtzeitig zu einem folgenden Semester zu wählen. Anhand dieser Wahl erstellt die Studiengangsleitung das konkrete Angebot von Wahlpflichtmodulen des folgenden Semesters; eine Mindestanzahl von Stimmen für die Auswahl eines Moduls und organisatorische Belange des Fachbereichs sind dabei zu berücksichtigen.

Wahlpflichtmodule: Wechsel

Ein Wahlpflichtmodul wird durch die Anmeldung zu einer Prüfung, die diesem Wahlpflichtmodul zugeordnet ist, belegt. Während des Studiums kann ein Wahlpflichtmodul einmal gewechselt werden, sofern eine dem Modul zugehörige Prüfung noch nicht endgültig nicht bestanden wurde. Der Wechsel ist dem Prüfungsamt schriftlich anzuzeigen und muss spätestens vor der letzten Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der Rücktrittsfrist von einer Prüfung erfolgen; ein weiterer Wechsel kann in besonders begründeten Fällen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Vertiefungsrichtungen

Das Lehrangebot beinhaltet die Vertiefungsmöglichkeit in den Schwerpunkten (Vertiefungen) „Elektrotechnik“ und „Informationstechnik“. Der Schwerpunkt ergibt sich aus den erbrachten technischen Wahlpflichtmodulen und dem Modul „Masterarbeit und Kolloquium“ entsprechend der damit erreichten Zuordnungszahl.

Zeugnis

Die Gewichtung zur Berechnung der Gesamtnote erfolgt entsprechend der ECTS-Punkte der Module zu den Modulprüfungen. Ab einem Notenwert von „1,2“ oder besser wird das Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden“ verliehen.

Sofern das Studium forschungsorientiert absolviert wurde, wird dies ebenfalls wie der gewählte Schwerpunkt (Vertiefung) im Zeugnis ausgewiesen.

Zuordnungszahl

Jedem technischen Wahlpflichtmodul ist eine Zuordnungszahl „Elektrotechnik“ und eine Zuordnungszahl „Informationstechnik“ zugewiesen.

Für das Modul „Masterarbeit und Kolloquium“ sowie für Forschungsmodule wird von der betreuenden Prüferin oder dem betreuenden Prüfer im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung eine Zuordnungszahl für den Einzelfall festgelegt.

Für das Mobilitätsmodul legt der Prüfungsausschuss die Zuordnungszahlen fest.

Zugangsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsantrag

Studienbewerberinnen und Studienbewerber benennen bereits im Zulassungsantrag ihre gewünschten Wahlpflichtmodule für das erste Semester unter Angabe einer Prioritätenreihenfolge. Die Modulwahl ist noch keine Anmeldung zur Prüfung.