Krankmeldung

Wenn Sie wegen Krankheit eine Prüfung versäumen und von ihr zurücktreten, müssen Sie dies durch ein ärztliches Attest nachweisen. Dieses Attest muss bis zum Ende des dritten Werktags nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt vorliegen (Samstag gilt nicht als Werktag). Zur Fristwahrung kann das Attest vorab per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Das Original muss in jedem Fall unverzüglich nachgereicht werden.

Die Anforderungen an das Attest unterscheiden sich danach, ob man sich das erste Mal oder zum wiederholten Mal zu derselben Prüfung krank meldet.

Erste Krankmeldung zu einer Prüfung:

  • Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit aus ärztlicher Sicht
  • Stempel der Arztpraxis und Unterschrift des Arztes

Diese Bescheinigung kann auf einem Formular des Arztes (mit Angabe des Namens, der Matrikel-Nr. und des Faches)

oder durch die folgende Vorlage (Vorder- und Rückseite) erbracht werden: Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wiederholte Krankmeldung zu derselben Prüfung:

  • Vorlage eines amtsärztlichen Attests (zuständiger Amtsarzt am Wohnsitz)

Wiederholungspflicht nach Rücktritt

Nach einem Rücktritt aufgrund eines Attestes sind Sie in jedem Fall verpflichtet, den Prüfungsversuch im Rahmen der Prüfungstermine des nächsten Semesters abzulegen. Je nach Prüfungsordnung, die für Sie gilt, werden Sie zu dieser Wiederholungsprüfung vom Prüfungsamt angemeldet. Bitte informieren Sie sich hier, ob die Service-Anmeldung für Sie vorgenommen wird: Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen

Teilnahme an Prüfungen trotz Krankheit

Wenn Sie krank sind oder sich wahrnehmbar krank fühlen, sollten Sie unbedingt zum Arzt gehen. Es ist Ihre Verantwortung feststellen zu lassen, ob Sie fit für die Prüfung sind und Ihr volles Leistungsvermögen abrufen können. Wenn Sie trotz einer für Sie erkennbaren Erkrankung oder eines ärztlichen Attestes an einer Prüfung teilnehmen, übernehmen Sie das Risiko, dass Sie die Prüfung wegen Ihres gesundheitlichen Zustands nicht bestehen. Die Prüfung kann nicht nachträglich wegen Krankheit annulliert werden. Sollten Sie nach der Teilnahme an einer Prüfung trotz attestierter Erkrankung an anderen Prüfungen nicht teilnehmen wollen, ist es in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Krankheit erneut ärztlich feststellen zu lassen und nachzuweisen. Ihre Prüfungsunfähigkeit kann sonst - insbesondere bei Bestehen der absolvierten Prüfung - angezweifelt und voraussichtlich nicht anerkannt werden.