Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge

Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich direkt einschreiben, wenn Sie über deutsche Schulzeugnisse oder Bildungsnachweise verfügen oder Staatsangehörige/r eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates sind.

Sie erhalten also kein Zulassungschreiben, sondern werden eingeschrieben, wenn alles vorliegt (Zulassungsvoraussetzungen, Unterlagen, Zahlung). Den Stand des Verfahren können Sie online abrufen.

Das ist alles, was zu tun ist:

  1. Zulassungsvoraussetzungen prüfen
  2. Online-Bewerbung im Bewerbungsportal durchführen: Hier geht's los - jetzt bewerben!
  3. Notwendige Unterlagen zusammenstellen und an uns senden - siehe Info-Blatt
  4. Ihren Bewerbungsstatus im Bewerbungsportal online überprüfen und wenn nötig, Unterlagen nachreichen.
  5. Zahlung des Semesterbeitrags vornehmen - Sie erhalten eine Aufforderung.

Wichtig: Nehmen Sie die beschriebenen Schritte bitte rechtzeitig vor, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen und alle Unterlagen vorliegen und Ihrer Einschreibung nichts mehr im Weg steht. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Studierenden-Ausweis und die wichtigen Informationen zum Studienbeginn rechtzeitig erhalten.

Sie erhalten im Verlauf des Online-Verfahrens für die Einschreibung die weiteren Informationen zu den einzelnen Schritten.

Dies sollten Sie dabei beachten:

  • Das Ausdrucken des Antrags auf Immatrikulation / Zulassung ist nur bis zum Ende der Bewerbungs- bzw. Einschreibefrist möglich. Die Anträge und die dazugehörenden Unterlagen müssen spätestens drei Werktage nach der Frist an der Hochschule Kaiserslautern eingegangen sein.
  • Alle Zeugnisse und Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen. Bitte reichen Sie keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen ein. Ihre Unterlagen werden nicht zurück geschickt. Verwenden Sie deswegen bitte auch keine Bewerbungsmappen für Ihre Unterlagen.
  • Sollten Sie das Praktikum oder die Berufsausbildung. womit Sie Ihre Hochschulreife erwerben, erst nach Ablauf der Einschreibefrist abschließen, benötigen wir von Ihnen den Nachweis, dass dies bis zum Vorlesungsbeginn (siehe Semestertermine) erfolgt sein wird. Das endgültige Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung ist dann bis Vorlesungsbeginn nachzureichen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen wir die Einschreibung zurücknehmen.
  • Für einen guten Start in das Studium bieten die Fachbereiche Vorkurse an. Zur Teilnahme an den Vorkursen müssen Sie sich anmelden. Sie erhalten mit Ihrem Einschreibeantrag die entsprechenden Informationen und können Ihr Anmeldeformular mit den Einschreibeunterlagen einsenden. Dies ist nicht notwendig, wenn eine Online-Anmeldung zu den Vorkursen angeboten wird.
  • Sollten Sie sich nach der Einschreibung doch noch anders entscheiden, können Sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit für das beginnende Semester auf Ihren Studienplatz verzichten. Sie erhalten den gezahlten Betrag abzüglich des Kostenbeitrags für die Studierenden-Chipkarte zurück erstattet, wenn Sie die Einschreibepapiere und die Studierenden-Chipkarte vollständig wieder an uns zurück senden. Bitte teilen Sie uns dabei auch die Kontoverbindung für die Rückerstattung mit.

Zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?

Bis auf die Studiengänge Architektur, Innenarchitektur und Virtual Design sind alle Bachelorstudiengänge an der Hochschule Kaiserslauten zulassungsfrei.

Einschreibefristen

Bitte informieren Sie sich über die aktuell geltenden Fristen.