Hochschulentwicklungsplanung an der Hochschule Kaiserslautern (2022 - 2027)

Die Hochschule Kaiserslautern ist bestrebt sich stetig weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt nicht nur die Verpflichtung nach § 8 des Hochschulgesetztes zu Grunde, sondern entspricht den kulturellen Kennwerten Verantwortung. Vernetzung. Vielfalt. Impuls.

Dialog und Austausch sind zentrale Strategien, die Impulse und Inhalte der Weiterentwicklung generieren und transportieren. Der fortlaufende Austausch prägt die Gremienhochschule bereits im operativen Betrieb.

Partizipative Zielentwicklung

Diesem Geist folgend wurde auch die strategische Entwicklungsplanung dialogisch aufgesetzt und zeichnet sich durch einen partizipativen Prozess unter Einbezug vieler unterschiedlicher Hochschulmitglieder aus. Um dem Spannungsfeld zwischen zentraler Fokussierung (durch klare Profilbildung) und der breiten Qualitätsentwicklung aus den Fachbereichen zu begegnen[1], tauschten sich seit dem Frühjahr 2021 in gesetzten themenspezifischen Arbeitsgruppen, Vertreter*innen aus Fachbereichen und zentralen Organisationseinheiten zu möglichen Zielsetzungen aus.

Parallel dazu fanden in den fünf Fachbereichen der Hochschule die strategischen Fachbereichsplanungen statt.

In so genannten Meilensteinsitzungen wurden die abgestimmten bzw. entwickelten Ziele der HEP-AG bereichsübergreifend diskutiert und auf Synergien bzw. Konflikte zu Fachbereichszielen überprüft. Die Meilensteinsitzungen standen jeweils unter einem bestimmten Fokus (1. Unklarheiten & Herausforderungen, 2. Abstimmung und Prozessklärung, 3. Feinschliff der Ziele und System zum Nachhalten) und integrierten so relevante Themen und Fragestellungen der jeweiligen Prozessphase. An den Meilensteinsitzungen nahmen in der Regel die Hochschulleitung, die Dekane und die Leiter*innen der (zentralen) Organisationseinheiten teil (darüber hinaus standen die Treffen auch anderen, besonders an der Thematik interessierten Hochschulangehörigen offen).

Verabschiedung der Strategie

Der Gesamtentwicklungsplan der Hochschule wird nach § 76 Nr. 17 Hochschulgesetzt vom Senat der Hochschule ‚aufgestellt und beschlossen‘. Dieser Verpflichtung Rechnung tragend ist zwischen 1. und 2. Lesung im Senat die Möglichkeit einer ‚Impulsschleife‘ durch die Senatsmitglieder vorgesehen.

Nach Abschluss dieser Phase, in der Rückmeldungen und Anregungen des Senats diskutiert werden, wird der Hochschulentwicklungsplan vom Senat beschlossen und dem Hochschulrat zwecks Zustimmung vorgestellt.

Zielverfolgung und -diskussion

Bereits im Zuge des Hochschulentwicklungsprozesses hat jede der sechs Arbeitsgruppen ein Format entwickelt, wie die jeweiligen HEP-Ziele bis zum Jahr 2027 nachgehalten werden. Grundgedanke hierfür ist, dass der Dialog und die gemeinschaftliche Zielverfolgung, nicht mit der Formulierung des Strategiepapiers enden, sondern kontinuierlich weitergeführt werden. Somit sind die im Hochschulentwicklungsplan verankerten Ziele stetig in hochschulinternen Diskussionsprozessen präsent und werden im Sinne einer dynamischen Entwicklung betrachtet.

Prozessevaluation

Darüber hinaus ist nach Abschluss des aktuellen Prozesses der Hochschulentwicklungsplanung eine Reflexionsphase vorgesehen. Sie dient der Evaluation der partizipativen Prozessgestaltung aus Sicht der Mitwirkenden und soll mögliche Entwicklungspotentiale aufdecken. Die hierbei gewonnen Erkenntnisse fließen dann in kommende Entwicklungsplanungen sowie in den Prozess der Zielnachhaltungen mit ein.

 

 


[1] Vgl. Ziegele, F. (2020): Vielfalt schätzen, Einheit schaffen. In: DUZ Wissenschaft und Management (08/2020). S.9.