Grundpraktikum

Praktische Erfahrungen gehören zu den unmittelbaren Zulassungsvoraussetzungen für das Studium. Sie werden in der Regel im Grundpraktikum erworben.

Durch die Einbindung in die berufliche Praxis lernt die Praktikantin oder der Praktikant Arbeitstechniken und Arbeitsabläufe aus eigener Erfahrung kennen und gewinnt dadurch Verständnis und Problembewusstsein für die praxisorientierte Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer für den angestrebten Studiengang einschlägigen Berufsausbildung oder Berufserfahrung sind in der Regel vom Grundpraktikum befreit. In den dualen Studiengängen ist aufgrund der vorgesehenen Praxisphasen im Unternehmen kein Grundpraktikum in der Prüfungsordnung vorgesehen.

Hier finden Sie unsere Unternehmensdatenbank, viele Firmen kooperieren regelmäßig mit uns und bieten Plätze für das Grundpraktikum an.

 

Zuständig für die Anerkennung in den Studiengängen WI-MB (außer WI-ET), MB und MT

Studiengangsleitung: "Automatisierungstechnik, Bachelor" "Elektrotechnik - berufsbegleitend, Bachelor" "Industrial Engineering, Bachelor" "Maschinenbau - berufsbegleitend, Bachelor" "Mechatronik - berufsbegleitend, Bachelor" "Prozessingenieurwesen, Bachelor" " Wirtschaftsingenieurwesen - berufsbegleitend, Bachelor", Praktikantenamt, Leiter (Maschinenbau und Mechatronik ), Pratikantenamt, Leiter ( WI/Maschinenbau), Studiengangsleiter berufsbegleitende Studiengänge

Zuständig für die Anerkennung in den Studiengängen ET, EI und WI-ET

Praktikantenamt, Leiter (Elektrotechnik, ES, WI-EN), Prüfungsausschuss Digital Engineering