Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Prüfungsausschuss entschieden, dass die Zulassungsvoraussetzung "Vorpraktikum" für Klausuren höherer Semester bis einschließlich Sommersemester 2022 nicht erfüllt sein muss.

Vorpraktikum
Praktische Erfahrungen gehören zu den unmittelbaren Zulassungsvoraussetzung für das Studium. In der Regel werden diese erworben durch ein Vorpraktikum.
Durch die Einbindung der Praktikantin oder Praktikanten in die berufliche Praxis lernt man Arbeitstechniken und Arbeitsabläufe aus eigener Erfahrung kennen, und gewinnt so das Verständnis und das Problembewusstsein für die auf wissenschaftlicher Grundlage beruhende praxisbezogene Ausbildung.
Studienbewerber mit einer Berufsausbildung oder -erfahrung, die zum angestrebten Studiengang passt, sind vom Vorpraktikum grundsätzlich befreit. Beim kooperativen Ingenieurstudium (KOI) ist das Vorpraktikum Bestandteil der Praxisphasen im kooperierenden Unternehmen.
Vorpraktikumsordnung vom 16.10.2019
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Hier finden Sie unsere Unternehmerdatenbank für Ihr Vorpraktikum.
Zuständig für die Anerkennung in den Studiengängen ET, ES und WI-EN
Zuständig für die Anerkennung in den Studiengängen WI-MB (WI-AB, WI-PT), MB und MT
Dringend zu beachten:
Wichtige Informationen zur Anerkennung des Vorpraktikums finden Sie hier zusammengefasst.