Schwanger im Studium? Wie geht es weiter?

Urlaubssemester

Sie haben die Möglichkeit in der Schwangerschaft oder mit Kind ein Urlaubssemester oder auch mehrere Urlaubssemester aufeinanderfolgend zu nehmen.
Eine Beurlaubung können Sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters direkt im Portal beantragen. Es ist kein weiteres Formular notwendig.
Nur in Ausnahmefällen (Schwangerschaft) ist es möglich sich auch nach Beginn der Vorlesungszeit beurlauben zu lassen, bitte kontaktieren Sie hierzu ihr zuständiges Prüfungsamt

In der Zeit einer Beurlaubung ruht das Studium, so dass keine Benachteiligung durch das Fehlen (z. B. verpflichtende Prüfungen) entsteht.
Prüfungsleistungen sind während eines Urlaubssemesters nicht möglich. Ebenfalls ist in dieser Zeit der Bezug von BAföG oder Stipendien nicht möglich.

Weitere Infos zur Beurlaubung

Hinweise für ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums:
Bitte kontaktieren Sie vor Beantragung eines Urlaubssemesters unbedingt die Ausländerbehörde, da eine Beurlaubung zum Verlust Ihres Aufenthaltstitels führen und somit eine Exmatrikulation zur Folge haben kann.

Studieren während der Schwangerschaft

Wenn Sie während der Schwangerschaft weiter studieren möchten, ist es sinnvoll der Hochschule Ihre Schwangerschaft zu melden, denn nur dann haben sie ein Anrecht auf die Mutterschutzbestimmungen und die Hochschule kann Ihre Gesundheit und die Ihres Babys wirkungsvoll schützen.

Falls Sie vor der Meldung eine unverbindliche und vertrauliche Beratung wünschen oder Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Nähere Infos zu der Schwangerschaftsmeldung

Planen Sie die Module und Veranstaltungen, die Sie während der Schwangerschaft belegen möchten, gerne können Sie sich hierzu von der Studienverlaufsberatung beraten lassen.

Nach der Schwangerschaftsmeldung wird Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Hochschule kontaktieren und zusammen mit Ihnen und den Lehrenden der von Ihnen geplanten Veranstaltungen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Mit dieser Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen ermittelt, denen Sie als schwangere oder stillende Studentin oder ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können und festgelegt, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Falls Labore oder Prüfungsleistungen aufgrund einer Schwangerschaft nicht erbracht werden können, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs, den Sie beim Prüfungsauschuss Ihres Studiengangs beantragen und der jeweils im Einzelfall geprüft wird.

Falls Sie an Lehrveranstaltungen und Exkursionen teilnehmen möchten, die vor 6 Uhr, nach 20 Uhr oder an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden, müssen Sie dazu Ihre explizite Einwilligung geben. Das  Einwilligungsformular  ist vor Beginn der Veranstaltung bei der/dem Lehrenden abzugeben.

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sind Sie als Studentin von der Verpflichtung zur Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen befreit.

Das Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft enthält eine Abfrage zu den Mutterschutzfristen. Sie haben die Möglichkeit diese in Anspruch zu nehmen oder explizit darauf zu verzichten. Bei Verzicht auf die Mutterschutzfristen können Sie in der betreffenden Zeit an Veranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Bitte beachten sie hier die Informationen über den Umgang mit Prüfungen während der Schwangerschaft

Studieren mit Kind

Als Eltern haben Sie verschiedene Möglichkeiten ihr Studium zu gestalten.
Sie haben die Möglichkeit ein Urlaubssemester wegen Kindererziehung zu nehmen oder eine Elternzeit für Studierende zu beantragen um damit in dieser Zeit individueller und flexibler studieren zu können.

Alle Infos zur Elternzeit für Studierende finden sie hier