Bewerbungsinformation Bachelor Innenarchitektur
 

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
  • Bestandene Eignungsprüfung
  • Formale Antragsunterlagen laut Eignungsprüfungsordnung
  • Nachweis eines 10-wöchigen Vorpraktikums (kann bis zum Beginn des 3. Semesters nachgereicht werden)
  • Keine Mappenprüfung!!!
     

Bewerbungsfrist
jeweils bis einschließlich 1. Juni eines jeden Jahres


Hinweise zur Bewerbung/Einschreibung für einen Studienplatz
inklusive Informationen für ausländische Bewerber/innen Infoblatt

für ausländische Bewerber/innen www.uni-assist.de


Studienbeginn
jeweils zum Wintersemester eines jeden Jahres (Anfang Oktober)


Studiendauer
7 Semester (einschließlich Praxisphase und Bachelor-Thesis)


Abschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
 

 

Eignungsprüfung Innenarchitektur 

In der Eignungsprüfung sind von den Bewerberinnen und Bewerbern jeweils eine Arbeit aus dem künstlerisch-entwurflichen und eine aus dem technisch-konstruktiven Bereich selbständig anzufertigen. 

Anmeldung zur Eingungsprüfung
Ihre Anmeldung zur Eignungsprüfung können Sie online durchführen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.

Alle Informationen zur Vorbereitung sowie dem Ablauf der Prüfung finden Sie hier


Einschreibeverfahren
Nach bestandener Eignungsprüfung werden Sie schriftlich informiert. Erst danach können Sie die erforderliche Online-Einschreibung vornehmen.

 

Vorpraktikum Innenarchitektur
 

Studierende sollen als einschlägige praktische Vorbildung gemäß Hochschulgesetz ein Vorpraktikum im Umfang von 10 Wochen bis zum Beginn der Vorlesungen des dritten Fachsemesters nachweisen.

Jedoch wird das Absolvieren des Vorpraktikums vor Studienbeginn empfohlen.

Das Vorpraktikum soll in möglichst zusammenhängenden Zeitabschnitten abgeleistet werden, wobei Abschnitte von weniger als zwei Wochen Dauer nicht anerkannt werden.

Als Vorpraktikum werden nur praktische Tätigkeiten aus den Bauhauptgewerken, wie:

  • Erd- und Grundbauarbeiten
  • Stahlbeton- und Mauerarbeiten
  • Zimmerarbeiten

und aus den anderen Baugewerken, wie:

  • Schreinerarbeiten
  • Schlosserarbeiten
  • Installationsarbeiten (Elektro-, Sanitär-, Lüftung oder Heizungsarbeiten),
  • Ausbaugewerke,
  • Messebau oder vergleichbare Gewerke nach vorheriger Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten des Studiengangs anerkannt.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung aus den vorgenannten Gewerken wird als Vorpraktikum anerkannt (in diesem Fall bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des Gesellenbriefes oder der praktischen Vorbildung Ihrem Antrag beifügen).

Mustervorlage Verlauf Vorpraktikum 
Erläuterungen zum Vorpraktikum