Studiengang

Master Prozesstechnik berufsbegleitend

Fakten

Abschluss
Master of Engineering
Studiengangsart
Weiterbildender Studiengang, Präsenzstudium
Campus
Kaiserslautern
Fachbereich
Angewandte Ingenieurwissenschaften
Regelstudienzeit
4 Semester
Zugangsvoraussetzungen

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium im berufsbegleitenden Masterstudiengang Prozesstechnik gilt.

A) Für Bewerber mit Hochschulabschluss

  1. Ein einschlägiger, berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit einer Wertigkeit von 210 ECTS-Leistungspunkten. Ausnahmen hinsichtlich der erforderlichen Leistungspunkte: siehe Abs. 7.
  2. Eine in der Regel mindestens einjährige einschlägige berufliche Praxis nach Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums. Über Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere bei dualen und berufsbegleitenden Studiengängen im Erststudium entscheidet der Prüfungsausschuss auf Basis einer entsprechenden Bestätigung durch den Arbeitgeber.
  3. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis über fundierte Deutschkenntnisse entsprechend den Qualifikationsniveaus DSH II oder TestDAF 4/5.
  4. Ein Hochschulabschluss gilt im Sinne von 1 als einschlägig, wenn dieser in den Präsenz-Bachelorstudiengängen Prozessingenieurwesen, Maschinenbau/Verfahrenstechnik und Wirtschaftsingenieurwesen/Anlagenbau sowie im berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Prozessingenieurwesen an der Hochschule Kaiserslautern oder in einem Studiegang inhaltlich verwandter Fachrichtung im Bereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik oder in inhaltlich verwandter anderer Ingenieur-/Naturwissenschaften erreicht worden ist.
  5. Es sind Kenntnisse im Bereich CFD (Computational Fluid Dynamics) und TVT (Thermische Verfahrenstechnik) nachzuweisen; entweder durch Module aus dem vorher erreichten Hochschulabschluss oder durch Teilnahme an einem entsprechenden Kurs vor der Einschreibung.
  6. Eine berufliche Praxis gilt im Sinne von Abs. 2 als einschlägig, wenn diese einen Hochschulabschluss entsprechend Abs. 1 bzw. 4 voraussetzt.
  7. Studienbewerberinnen und Bewerber, die weniger als 210 ECTS-Punkte (mindestens jedoch 180 ECTS-Punkte) nachweisen, können unter Auflagen zugelassen werden. Diese Auflagen können beispielsweise durch den Erwerb individuell geeigneter, zusätzlicher ECTS-Punkte aus dem Modulangebot der berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge im Fachbereich Angewandte Ingenieurwissenschaften der Hochschule Kaiserslautern erfüllt werden. Auflagen können auch bereits vor Aufnahme des Masterstudiums, beispielsweise noch im berufsbegleitenden Bachelorstudium oder in einem berufsbegleitenden Zweitstudium erbracht werden. Die Festlegung von konkreten Auflagemodulen kann beispielsweise entlang der Matrix "Empfohlene Auflagenmodule für Bewerber mit 180 CP (ECTS)" erfolgen. Die Hochschule bietet zu diesem Thema eine Beratung an.
  8. Über die fachliche Eignung jeder einzelnen Bewerberin und jedes einzelnen Bewerbers wird im Rahmen einer Eignungsfeststellung entschieden. Das für die Eignungsfeststellung maßgebliche Verfahren regelt die Anlage 2 der Fachprüfungsordnung.

B) Für Bewerber ohne Hochschulabschluß

Personen, die über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG verfügen und zusätzlich eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert haben - dies gilt beispielsweise für Absolventen einer Meisterschule - werden gemäß § 35 HochSchG zum Studium zugelassen, wenn sie eine entsprechende Eignungsprüfung der Hochschule bestanden haben. Das für die Eignungsprüfung maßgebliche Verfahren regelt die Anlage 3 der Fachprüfungsordnung.

Vorpraktikum
nicht erforderlich
Studienbeginn
Wintersemester
Lehrsprache
deutsch
Akkreditierung